BayernLB: Ehemalige Vorstände müssen vor Gericht
München - Mit einem am Donnerstag veröffentlichten rechtskräftigen Beschluss hob das Oberlandesgericht München eine Entscheidung des Landgerichts München I auf, das den Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen hatte. Schmidt und den weiteren Ex-Managern wird von der Anklage vorgeworfen, die HGAA im Jahr 2007 viel zu teuer eingekauft und deshalb 550 Millionen Euro unnötig ausgegeben zu haben.
Das Landgericht München I hatte diesen Vorwurf der Anklage nicht zugelassen, weil der Kaufpreis nach Auffassung der Richter innerhalb des weiten unternehmerischen Ermessensspielraums gelegen habe. Das OLG entschied nun im Gegensatz dazu, dass alle Vorwürfe der Anklage untrennbar miteinander verbunden seien und deshalb auch über den Kaufpreis verhandelt werden müsse.
Ausgenommen von der Anklage wurde nur der ehemalige Vorstand Dieter Burgmer. Bei ihm sei ein hinreichender Tatverdacht zu verneinen, erklärte das Gericht.
Wann nun der Prozess gegen Schmidt und seine Mitangeklagten beginnt, ist laut Oberlandesgericht noch offen. Außer des Vorwurfs der UntreueDer Kauf der HGAA entwickelte sich für die BayernLB zu einem existenzbedrohenden Desaster. Bis zur Rückgabe der österreichischen Bank an Österreich kostete das Geschäft der staatlichen BayernLB 3,7 Milliarden Euro.