Bausparer: BGH kippt Extra-Kosten

Wer sein Darlehen genutzt und dafür Gebühren gezahlt hat, bekommt die mit etwas Glück wieder. Wie Bankkunden nun Geld zurückfordern können.
von  oz, dpa
Wer eine Immobilie baut, muss sowieso viel Geld hinlegen. Zumindest Gebühren beim Bausparen gibt’s nun zurück.
Wer eine Immobilie baut, muss sowieso viel Geld hinlegen. Zumindest Gebühren beim Bausparen gibt’s nun zurück. © dpa

Die Deutschen sind eifrige Bausparer. Aber sind die Konditionen immer verbraucherfreundlich? Zumindest nicht alle, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe festgestellt hat. Denn Bausparer, die für die Nutzung ihres Darlehens eine Gebühr gezahlt haben, dürfen darauf hoffen, ihr Geld erstattet zu bekommen.

Der BGH erklärte entsprechende Klauseln in Bausparverträgen gestern für unwirksam, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligten. Die Darlehensgebühr fällt an, wenn Bausparer den Kredit in Anspruch nehmen – zusätzlich zu den Zinsen.

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Nach Auskunft der Dachverbände sieht zwar keine der 20 Bausparkassen die Gebühr noch in ihren aktuellen Tarifen vor. Früher war sie nach Angaben der klagenden Verbraucherzentrale NRW aber weit verbreitet. Profitieren können also Kunden mit einem älteren Vertrag, die ihr Darlehen erst noch beantragen wollen oder die Gebühr vor nicht allzu langer Zeit gezahlt haben. Wie viele das sind, ist unklar.

Für normale Kreditverträge hatte der BGH bereits im Jahr 2014 entschieden, dass Banken kein Bearbeitungsentgelt verlangen dürfen, weil sie damit interne Kosten auf unzulässige Weise auf die Kunden abwälzen. „Für Bauspardarlehen gilt nichts Abweichendes“, sagte der Vorsitzende Richter.

In der Verhandlung am Morgen hatte BGH-Anwalt Reiner Hall für die Bausparkassen auf besondere Vorteile verwiesen, die Bauspardarlehen gegenüber Immobilienkrediten hätten. So könnten Bausparer das geliehene Geld beispielsweise ohne Zusatzkosten vor Ende der Laufzeit zurückzahlen. Das müsse seinen Preis haben. Nach Auffassung der Richter rechtfertigen die Vorteile trotzdem nicht die Darlehensgebühr. Der Bausparer habe bereits an anderer Stelle „nicht unerhebliche Nachteile“ hinzunehmen, hieß es.

„Betroffene Bausparer können die gezahlten Gebühren nun zurückfordern“, erklärt Verbraucherschützer Niels Nauhauser. „Und zwar mit Zinsen.“

Drei wichtige Punkte:

  • Gebühr zurückfordern: Ob ein Bausparkunde die Gebühr gezahlt hat, geht in der Regel aus seinen Vertragsunterlagen hervor. „Wurde das Entgelt bezahlt, sollte man es schriftlich von der Bausparkasse zurückfordern“, sagt Nauhauser. Zusätzlich könnten auf diesen Betrag Zinsen geltend gemacht werden. Nauhauser zufolge sollten Kunden hier ihren Darlehenszins ansetzen.
  • Hartnäckig bleiben: Nicht jeder Forderung wird entsprochen. „Manche Anbieter versuchen, berechtigte Ansprüche abzuwehren“, hat Nauhauser beobachtet. „Man sollte aber nicht locker lassen.“ 
  • Verjährung beachten: Die Frage der Verjährungsfristen ist noch nicht endgültig geklärt. Häufig verjähren Ansprüche nach drei Jahren. Das heißt: Kunden, die ihr Darlehen 2013 bekommen haben, sollten aber auf der sicheren Seite sein. Sie müssten allerdings bis spätestens 31. Dezember tätig werden, um ihre Ansprüche nicht zu verlieren.
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