Bares wird Rares: Bald keine Bargeld-Zahlungen über 10.000 Euro mehr?
Berlin - Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) fordert für Bargeldzahlungen ein Limit von 10.000 Euro. "Ich setze mich für die Einführung einer allgemeinen Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ein. Das verringert die Gefahr, dass Vermögenswerte von Kriminellen verschleiert werden", sagte die SPD-Politikerin der "BamS".
Ziel sei es, "kriminelle Strukturen zu zerschlagen und ihnen kriminelle Einnahmen konsequent zu entziehen". Die Bundesregierung hat Ende Oktober bereits ein Gesetz auf den Weg gebracht, laut dem Immobilien künftig nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden könnten. Bundestag und Bundesrat müssen sich damit noch befassen.
CSU-Finanzminister Albert Füracker ist gegen die Bargeld-Obergrenze
Alles andere als begeistert von diesen Plänen ist Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU). "Zahlungen mit Bargeld sind schnell, greifbar, unabhängig von technischer Infrastruktur und schützen die Privatsphäre!" Er lehne diesen Eingriff in die Wahlfreiheit der Bürger strikt ab.
Schließlich führe der Zwang zu digitalem Bezahlen Füracker zufolge nicht automatisch zu weniger Kriminalität mit Verweis auf die Cyberkriminalität. Hier spiele Bargeld keine Rolle. Obwohl einige EU-Staaten Barzahlungsobergrenzen eingeführt hätten, fehlten bisher fundierte Nachweise, dass dadurch organisierte Kriminalität und Steuerhinterziehung signifikant reduziert werden könnten, heißt es in einer Pressemitteilung Fürackers.
Nancy Faeser will europaweite Bargeldobergrenze
Für eine Bargeldobergrenze sprach sich hingegen Steuergewerkschaftschef Florian Köbler in der der "Augsburger Allgemeinen" aus. Der Staat solle erst einmal dafür sorgen, dass Steuern eingetrieben würden, bevor über eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes diskutiert werde.
Faeser will die Einführung einer europaweiten Bargeldobergrenze. In den meisten europäischen Staaten gibt es solche Regelungen schon. In Frankreich liegt die Obergrenze bei 1.000 Euro für Einheimische und bei 10.000 Euro für nicht dauerhaft im Land ansässige Personen. Höhere Beträge dürfen nicht in bar beglichen werden. Die EU-Kommission hatte schon im Sommer 2021 eine Obergrenze von 10.000 Euro vorgeschlagen.