Bankgebühren für Schalterleistungen: Urteil erwartet
Der Bundesgerichtshof (BGH) will heute entscheiden, ob Banken Extragebühren für Barzahlungen am Schalter verlangen dürfen. Dem Gericht liegt die Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden vor.
Karlsruhe - Diese hatte eine Raiffeisenbank in Bayern verklagt. Grund ist eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank, wonach das Geldhaus dazu berechtigt ist, "pro Buchungsposten" 0,35 Euro zu verlangen.
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Die Schutzgemeinschaft sieht darin eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Hintergrund der Klage ist das 2009 geänderte Zahlungsrecht. Seitdem ist unklar, ob die Banken ihren Kunden für Schalterzahlungen pauschal Extragebühren auferlegen dürfen. Bis 2009 verlangten die Gerichte von den Geldhäusern in diesen Fällen, ihren Kunden mindestens fünf kostenfreie Buchungen einzuräumen.
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