Bald mehr Geld in der Tasche? - Das ändert sich ab Neujahr

Die AZ zeigt zehn Dinge, die ab 1. Januar 2021 anders laufen werden und teils mehr Geld in den Geldbeutel bringen - vom Soli, mehr Kindergeld bis hin zu Steuer-Erleichterung für Pflegende.
von  AZ
Mehr Kindergeld und kein Soli mehr? Zehn Dinge, die sich im neuen Jahr ändern (Symbolbild).
Mehr Kindergeld und kein Soli mehr? Zehn Dinge, die sich im neuen Jahr ändern (Symbolbild). © Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa

Aufwendungen für das Alter können ab dem 1. Januar steuerlich besser abgesetzt werden. Dazu gehören die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu den berufsständischen Versorgungswerken. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gilt 2021 ein Höchstbetrag von 25.787 Euro. Maximal können davon im kommenden Jahr 92 Prozent abgesetzt werden. Das heißt: Alleinstehende können 23.724 Euro, Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner 47.448 Euro steuerlich geltend machen. Bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wird der steuerfreie Arbeitgeberanteil von den Vorsorgeaufwendungen abgezogen.

Krankenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze steigt

Ab dem 1. Januar steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von 56.250 Euro auf 58.050 Euro im Jahr. Für diese 150 Euro mehr an monatlichem Verdienst werden nun noch Beiträge für die Kranken- und Pflegekasse erhoben. Arbeitnehmer können von ihrem Bruttogehalt per Entgeltumwandlung bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und vier Prozent sozialabgabenfrei zur Investition in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds nutzen. Die Versicherungspflichtgrenze liegt ab Januar bei 64.350 Euro jährlich. Bis zu dieser Grenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein.

Behinderten-Versorgung

Zum ersten Mal seit 1975 verändert sich der Behindertenpauschbetrag. Abhängig vom Grad der Behinderung wird der Betrag zwischen 384 und 2.840 Euro liegen. Bisher waren es zwischen 310 und 1.420. Zudem wird der erhöhte Behindertenpauschbetrag auf 7.400 Euro (bisher: 3.700 Euro) angehoben. Diesen erhalten blinde Menschen sowie Menschen, die als hilflos gelten (Merkzeichen "H" oder Pflegegrad 4 oder 5).

Für 90 Prozent entfällt der Soli

Nach 30 Jahren entfällt ab Januar für 90 Prozent der Steuerzahler der Solidaritätsbeitrag, kurz Soli. Weiter zahlen sollen die zehn Prozent mit den höchsten Einkommen. Laut Handelsblatt bedeutet das: Alleinstehende mit einem Einkommen unter 73.000 Euro beziehungsweise Verheiratete mit zusammen 151.000 Euro zahlen nichts mehr. Vollständig weiter zahlen diejenigen, die über 109.000 Euro (Paare: 221.000 Euro) verdienen.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss, steigt. 2021 liegt er bei 9.744 Euro statt bisher 9.408 Euro, erklärt die Stiftung Warentest. Bei Ehepaaren beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 19.488 Euro. Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro zahlt im kommenden Jahr 1.630 Euro weniger Steuern als 2020.

Alleinerziehende profitieren 2021 von einem höheren Steuerfreibetrag

Statt 1.908 Euro beträgt dieser 4.008 Euro im Jahr. Den Freibetrag gibt es, wenn ein Elternteil mit mindestens einem Kind zusammenlebt, für das ein Kindergeldanspruch besteht - und wenn keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Person besteht. Bei Arbeitnehmern wird der Freibetrag beim Lohnsteuerabzug über die Steuerklasse II berücksichtigt, sodass die Steuerzahler in der Regel automatisch von der Entlastung profitieren. Alleinerziehenden mit mehreren Kindern steht ein zusätzlicher Freibetrag von 240 Euro pro Kind zu. Dieser Freibetrag wird nur auf Antrag berücksichtigt.

Pflege daheim: Pflege-Pauschbetrag

Wer einen hilfebedürftigen Angehörigen ohne Bezahlung zu Hause pflegt, kann bei der Steuer einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Setzte das Finanzamt hierfür bisher pauschal 924 Euro an, wird dieser Betrag auf 1.800 Euro angehoben. Weitere Änderung: Während bislang der Pflegepauschbetrag nur bei Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegegrad 4 oder 5) anerkannt wurde, wird 2021 ein Pflegepauschbetrag von 600 Euro beziehungsweise 1.100 Euro für die Pflegegrade 2 und 3 eingeführt.

Unterhaltskosten

Unterhaltskosten für eine unterhaltsberechtigte Person können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Für 2021 sind laut Steuerzahlerbund maximal 9.744 Euro zuzüglich Kranken- und Pflegeversicherung abziehbar. Die übrigen Voraussetzungen bleiben erhalten: Der Unterhaltsempfänger darf nicht über nennenswertes eigenes Vermögen verfügen. Einkommen über 624 Euro wird auf den Höchstbetrag angerechnet. Werden Kinder unterstützt, ist ein Abzug nur möglich, wenn kein Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag mehr gewährt wird.

Kindergeld: 15 Euro mehr pro Kind

Gute Nachrichten für Familien - ab Januar steigt das Kindergeld um 15 Euro pro Kind. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern dann 219 Euro statt bisher 204 Euro pro Monat, für das dritte 225 Euro (bisher: 210 Euro). Ab dem vierten Kind werden es 250 Euro (bisher: 235 Euro). Angehoben wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum des Kindes sichert. Er steigt von 7.812 Euro auf 8.388 Euro in 2021 (je Kind für beide Elternteile). Der neue Kinderfreibetrag setzt sich zusammen aus 2.928 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf sowie 5.460 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes.

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale steigt: Zum 1. Januar klettert die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent pro Entfernungskilometer. Für die ersten 20 Kilometer der Entfernung von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte bleibt es bei den bekannten 30 Cent. Neu ist ab 2021 zudem, dass Geringverdiener, die gar keine Lohn- oder Einkommensteuern zahlen, bei längeren Fahrwegen profitieren. Diese Arbeitnehmer können eine Mobilitätsprämie beantragen. Wichtig zu beachten: Geringverdiener müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Die Mobilitätsprämie bekommt man allerdings ohne Steuererklärung nicht.

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