Bahnkunden bekommen Entschädigung auch bei höherer Gewalt

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden: Bahnreisende haben auch bei höherer Gewalt Anspruch auf Entschädigung für Verspätungen.
dpa |
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Ob Unwetter oder Streik: Bahnreisende haben auch bei höherer Gewalt Anspruch auf Entschädigung für Verspätungen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden.

Luxemburg/Brüssel - Reisende haben laut EU-Gesetz bei Verspätungen von ein bis zwei Stunden ein Recht auf Erstattung von mindestens einem Viertel des Preises der Fahrkarte. Ab zwei Stunden muss das Bahnunternehmen mindestens die Hälfte des Preises erstatten. Diese Regelung steht im Einklang mit internationalem Recht, entschied das Gericht nun zu einem Fall aus Österreich.

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