Autounfall während der Arbeitszeit: Staat trägt Teil der Kosten

Wer berufsbedingt ins Schleudern kommt, kann die Kosten absetzen. Die AZ verrät, worauf Sie achten sollten.
von  Abendzeitung
Wer einen Auftrag für die Arbeit erledigt, kann die Unfallkosten absetzen.
Wer einen Auftrag für die Arbeit erledigt, kann die Unfallkosten absetzen. © dpa

MÜNCHEN - Wer berufsbedingt ins Schleudern kommt, kann die Kosten absetzen. Die AZ verrät, worauf Sie achten sollten.

Wer mit dem Auto bei Eis und Schnee einen Unfall baut, muss den Schaden nicht allein tragen. Voraussetzung: Das Malheur passierte bei einer beruflich bedingten Fahrt.

Dann können Reparaturkosten und noch viel mehr in der Steuererklärung abgesetzt werden, wie Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) erläutert. Auch Altunfälle aus den letzten drei Jahren lassen sich nachträglich anmelden, wenn die Steuerbescheide noch offen sind. Viele Pendler wissen aber nichts von ihrer Steuersparchance. So zahlt der Fiskus mit:

Der Unfall muss auf dem Weg zum Büro, auf dem Heimweg von der Arbeit oder während einer Auswärtstätigkeit passiert sein. Hauptsache beruflich bedingt. Dabei ist gleich, ob man schuld war oder nicht, ob es Winter war oder Sommer. Selbst Unfälle bei beruflich bedingten Umzügen können steuerlich geltend gemacht werden. Absetzbar sind Kosten in voller Höhe für Reparaturen, Abschleppwagen, für Gutachter, Anwalt und Gericht, außerdem die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung. Angerechnet werden auch Folgeschäden wie ein zerstörtes Notebook.

Bei einem Totalschaden oder bei Bagatellschäden wie Dellen, die nicht repariert werden, kann eine „Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung" (AfaA) geltend gemacht werden. Wer zwischen 2007 und 2009 einen berufsbedingten Unfall hatte und noch alle Belege hat, kann die Kosten rückwirkend anerkannt bekommen - solange es noch keinen bestandskräftigen Steuerbescheid gibt.

bg

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