Aufsichtsräte sollen Managergehälter deckeln müssen

Die Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen sollen gesetzlich verpflichtet werden, die Managergehälter zu begrenzen. Das beschloss der Rechtsausschuss des Bundestags am Mittwoch bei den abschließenden Beratungen zur Umsetzung der europäischen Aktionärsrechterichtlinie.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Managergehälter sollen künftig gedeckelt werden - auf eine Summe, die der Aufsichtsrat eines Unternehmens festlegen kann.
Oliver Berg/dpa/dpa Managergehälter sollen künftig gedeckelt werden - auf eine Summe, die der Aufsichtsrat eines Unternehmens festlegen kann.

Berlin - Die Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen sollen gesetzlich verpflichtet werden, die Managergehälter zu begrenzen. Das beschloss der Rechtsausschuss des Bundestags am Mittwoch bei den abschließenden Beratungen zur Umsetzung der europäischen Aktionärsrechterichtlinie.

Danach muss der Aufsichtsrat in Zukunft eine Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder festlegen. Darüber hinaus wird der Aktionärsversammlung das Recht eingeräumt, diese Summe noch einmal herabzusetzen. Das Bundestagsplenum muss die kurzfristig beschlossenen Änderungen am Donnerstag noch bestätigen, was allerdings als Formsache gilt.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl bezeichnete die Einigung mit der Unionsfraktion als großen Erfolg: "Ausufernde Vorstandsgehälter sollten damit der Vergangenheit angehören." Allerdings bleibt dem Aufsichtsrat überlassen, ob er eine Maximalvergütung für den gesamten Vorstand beschließt oder eine gesonderte Obergrenze für jedes einzelne Vorstandsmitglied.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.