Aufruhr gegen den Soli
Nach dem Urteil der niedersächsischen Finanzrichter regt sich der Widerstand gegen die Abgabe. Der Bund der Steuerzahler fordert die Politiker zum Ausstieg auf und rät Steuerzahlern zum Widerspruch
MÜNCHEN/BERLIN Das Finanzgericht Niedersachsen hält ihn für verfassungswidrig. Die meisten Bürger wollen ihn abschaffen (siehe Umfrage). Nun rudern auch Politiker beim Solidaritätszuschlag zurück.
Nachdem die niedersächsischen Richter die Entscheidung über den Soli ans Verfassungsgericht verwiesen haben, forderte die SPD gestern: Künftig solle die Finanzpolitik ohne den Soli planen. Sogar in der FDP gibt es Stimmen gegen die Abgabe: Sie könnte „schrittweise abgebaut werden“, regte Carl-Ludwig Thiele an, finanzpolitischer Sprecher der Liberalen. Vorerst aber hält die Regierung am Soli fest. Die Abgabe stehe „nicht zur Disposition“, sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) „Für uns gibt’s daran nichts zu rütteln“, hieß es in der CSU-Landesgruppe.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hingegen forderte die Bundestagsabgeordneten zum Ausstieg aus dem Soli auf. Pikant: Vor der Wahl befragte der BdSt die Bundestagskandidaten schriftlich , wer den Soli als Abgeordneter abschaffen wolle. 51 der jetzigen Parlamentarier antworten mit „Ja“ – mehr als 40 davon aus CDU und FDP. Der BdSr rät Steuerzahlern, widerspruch gegen ihre Bescheide einzulegen. Die AZ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Soli.
Wieviel macht der Soli aus? Kommt drauf an, wieviel Einkommensteuer man zahlt. Die Abgabe ist ein Zuschlag auf die Steuerschuld in Höhe von 5,5 Prozent. Wer im Monat 1000 Euro Steuern zahlt, berappt 55 Euro Soli. Je nach Einkommen kommen so über 1000 Euro für den Soli im Jahr zusammen (siehe Tabelle). Besonderheit: Der Soli wird erst erhoben, wenn die Einkommensteuer einen bestimmten Betrag übersteigt. Kinderfreibeträge werden abei angerechnet. Niedrigverdiener zahlen daher keinen Soli.
Was können Steuerzahler tun? Widerspruch gegen den Lohnsteuerbescheid einlegen. „Das geht sogar noch für 2007 und 2008“, sagt Max Oelmaier vom Bund der Steuerzahler in Bayern. Allerdings nur, wenn man für diese Jahre noch keinen Bescheid bekommen hat. Oder er Bescheid noch keinen Monat alt ist – solange ist die widerspruchsfrist. Für die Bescheide für 2009 rät der BdSt auf jeden Fall zum Widerspruch. Es sei denn die Finanzbehörden schreiben bis dahin einen „Vorläufigkeitsvermerk“ in die Steuerbescheide. Dann profitieren Steuerzahler automatisch von einem Urteil gegen den Soli.
Wie funktioniert der Widerspruch? Ein Brief ans Finanzamt mit Name und der Steuernummer reicht. Darin widerspricht man dem Bescheid mit Verweis auf das Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts (Aktz.: 7 K 143/08).
Wann gibt es Geld zurück? Das hängt vom Urteil der Verfassungsrichter ab. Es fällt frühestens nächstes Jahr. Kippen sie den Soli gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder sie erklären die Abgabe für nichtig. Dann erhalten die Steuerzahler zurück, was sie an Soli für die betroffenen Jahre gezahlt haben. Verbieten sie den Soli nur für künftige Jahre, gibt’s nichts zurück. Man muss den Soli danach aber auch nicht mehr zahlen. A. Jalsovec