Auf dem Rechtsweg in die Uni

Wer für den Studienplatz vor Gericht ziehen will, muss einiges beachten
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Studenten müssen rechtzeitig gegen eine Hochschule vorgehen, wenn sie ihren Platz im Hörsaal einklagen wollen.
dpa Studenten müssen rechtzeitig gegen eine Hochschule vorgehen, wenn sie ihren Platz im Hörsaal einklagen wollen.

Wer für den Studienplatz vor Gericht ziehen will, muss einiges beachten

Keine Aussicht auf einen Studienplatz? Das ist kein Grund zur Panik: Einlass in die Hochschule gibt es auch ohne perfekten Notenschnitt oder jahrelange Wartezeit – wenn Bewerber vor Gericht ziehen. Dabei müssen sie aber etliche Formalitäten beachten.

„Wir müssen leider draußen bleiben“ heißt es jedes Jahr für etliche Studienbewerber. Gerade in Fächern wie Medizin werden viele abgelehnt. Das muss aber nicht heißen, dass sie leer ausgehen. Sie können ihren Studienplatz immer noch einklagen. So geht’s:

Anträge stellen:

Zuerst müssen Bewerber einen sogenannten Kapazitäts-Antrag stellen. Darin werfen sie der Hochschule vor, ihre Aufnahme-Kapazität nicht ausgeschöpft zu haben. In diesem Fall ist deren Verwaltung im Zugzwang: „Die Hochschule hat dann die Beweispflicht, das zu widerlegen“, sagt der Rechtsanwalt Christian Birnbaum.

Es reicht ein formloses Schreiben an die Hochschule. Das kann etwa so lauten: „Hiermit beantrage ich die Zuweisung eines Studienplatzes im Studiengang Germanistik außerhalb der festgesetzten Aufnahmekapazität.“ Parallel dazu müssen Bewerber beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag stellen, erläutert Birnbaum. Darin fordern sie, dass die Hochschule dazu verpflichtet wird, den Bewerber vorläufig zuzulassen.

Fristen beachten:

Kläger sollten nicht erst den Ablehnungsbescheid abwarten, rät Rechtsanwalt Niels Korte. Denn für die Anträge gelten in vielen Bundesländern Fristen, die nichts mit den Terminen im Bewerbungsverfahren zu tun haben.

Schließlich läuft eine solche Klage unabhängig von der regulären Bewerbung – es geht ja um Plätze, die gar nicht vorgesehen waren. In der Regel ist es daher auch nicht nötig, dem Ablehnungsbescheid zu widersprechen.

Mehrere Unis verklagen:

Echte Chancen auf Erfolg hat eine Klage nur, wenn Bewerber gegen mehrere Hochschulen vorgehen. „Eine einzige zu verklagen, ist sinnlos“, sagt Korte. „Das heißt auch: Man muss superflexibel sein“, ergänzt Birnbaum.

Bessere Chancen in kleinen Fächern:

„Es gibt zwei Welten: die kleinen Fächer und die Fächer wie Humanmedizin“, erklärt Birnbaum.

„In Medizin klagen Tausende – die kann eine Hochschule nicht alle zulassen. Da wird also gekämpft.“ Grundsätzlich gilt daher: „Je kleiner und exotischer ein Studiengang ist, umso leichter kommt man rein.“ Auch an kleineren Hochschulen sind die Chancen für Kläger besser. „Viele davon haben ja nicht mal einen eigenen Juristen.“    

Auf das Losglück hoffen:

Eine erfolgreiche Klage bringt einem nicht automatisch einen Studienplatz ein, wie Korte erklärt. Gibt das Verwaltungsgericht Klägern recht, werden die zusätzlichen Plätze in der Regel im Losverfahren vergeben. Je mehr Kläger daran teilnehmen, umso schlechter sind die Chancen des Einzelnen.

Klagen können dauern:

Bewerber müssen Geduld haben, wenn sie einen Studienplatz einklagen wollen. „So ein Eilverfahren kann auch mal ein Jährchen dauern“, sagt Birnbaum. Dass Kläger pünktlich ins Semester starten können, sei die Ausnahme. „Normalerweise ist es eher so, dass man zum Wintersemester klagt und zum Sommersemester anfängt.“ Wird der Studiengang nur zum Wintersemester angeboten, geht Klägern womöglich sogar ein ganzes Jahr verloren.

Ein Ratgeber zu Studienplatzklagen der Kanzlei Birnbaum findet sich im Internet unter http://dpaq.de/NcICO, Infos der Kanzlei Korte unter http://www.studienplatzklagen.com, Tipps vom Asta der TU Berlin unter http://dpaq.de/RcIs9 oder vom Asta der Uni Hamburg http://dpaq.de/NLsMb

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