Atomgrab für eine Million Jahre

Endlager verzweifelt gesucht – so verzweifelt, dass die Parteien an einem Strang ziehen. Nicht aber die Länder: Kein will den strahlenden Müll
von  jr

BERLIN Die große Einigung ist greifbar nahe: Eine Spitzenrunde mit dem Bundesumweltminister, allen Bundesländern und den Bundestagsfraktionschefs kam gestern zusammen, um ein Gesetz zu schmieden, das die Zukunft des deutschen Atommülls regeln soll - endlich. Bis spätestens 5. Juli soll das Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Nach rund 35 Jahren Streit um die Eignung des Salzstocks Gorleben dürfen dann in den nächsten Jahren die bundesweiten Alternativen geprüft werden.

Spätestens bis zum Jahr 2031 soll das Endlager für hochradioaktive Abfälle gefunden sein. Eine scheinbar ewig lange Spanne – nicht aber im Vergleich zu den 1 000 000 Jahren, die die bis 2031 angehäuften gut 15000 Tonnen des hochradioaktiven Abfalls strahlen werden. Altmaier rechnet mit Kosten von rund zwei Milliarden Euro, die die Atomkonzerne tragen sollen. Doch die haben bereits rund 1,6 Milliarden Euro in den Standort Gorleben investiert, für dessen Untauglichkeit sie keine klaren Belege sehen.

Als erster Schritt soll bis Ende 2015 eine 24-köpfige Kommission mit Vertretern „der Zivilgesellschaft“ die Grundlagen erarbeiten. „Zivilgesellschaft“ bedeutet: Der Kommission sollen keine Vertreter von Bundes- oder Landesregierungen angehören, stattdessen Wissenschaftler, Aktivisten der Anti-Atombewegung, Gewerkschafter und Abgeordnete. Über die zu prüfenden Standorte und die Endauswahl sollen jeweils Bundestag und Bundesrat entscheiden – die vorgeschaltete Kommission kann nur Empfehlungen aussprechen. Nach Spiegel-Infos sind bereits fünf Kandidaten in der engeren Wahl. Gerätselt wird jetzt, welche Lagerstätten das sein könnten. Als Vorsitzender der Kommission wurde der frühere Umweltminister Klaus Töpfer (CDU) ins Spiel gebracht.

Alle Parteien sind im Prinzip im Boot, allerdings hat die CDU Baden-Württemberg bereits im Vorfeld gemeckert: Die noch ausstehenden Transporte von im Ausland aufbereitetem deutschen Atommüll dürften nicht in Philippsburg in Baden-Württemberg landen. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, Peter Hauk: „Wir haben einen ordentlichen Zwischenlagerstandort in Gorleben.“ Das sehen die Niedersachsen freilich ganz anders, sie haben es satt, als „Atomklo“ zu dienen. Oh heiliger St. Florian ... Auch in Bayern kommen einige Standorte in Frage – viel hängt davon ab, ob sich die Kommission eher für das Wirtsgestein Salz, Granit oder Ton entscheidet. 

Wo in Bayern ein Endlager sein könnte

Salzstöcke gibt es bei Würzburg und bei Berchtesgaden, Granit kommt kommt im Bayerischen Wald (bei Finsterau) und um Wunsiedel vor, Ton wäre bei Neu-Ulm und bei Dingolfing. Allerdings: Auch unabhängig davon, ob das Endlager nach Bayern kommt - längst lagert massenweise Atommüll im Freistaat: nämlich in den Zwischenlagern in jedem Atomkraftwerk, also in Gundremmingen, bei Isar II und bei Grafenrheinfeld. Je länger die Suche nach einem Endlager dauert, desto voller wird es in den Zwischenlagern.

Die Grünen-Politikerin Rebecca Harms hat den vorliegenden Gesetzentwurf ebenfalls kritisiert: „Es muss klar geregelt sein, dass und wie die Ergebnisse der Kommission Einfluss auf das Auswahlverfahren haben.“ Ähnlich äußerten sich BUND und Greenpeace. Ganz andere Bedenken hat der Bund der Steuerzahler: „Sollte Gorleben als Endlagerstandort aufgegeben werden, drohen dem Bund und damit dem Steuerzahler Schadensersatzforderungen in Höhe von 1,6 Milliarden Euro.“

Der Fahrplan zum Endlager reicht bis in Jahr 2031: 2013 bis Ende 2015 Eine 24-köpfige Kommission mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Aktivisten erarbeitet öffentlich mit Expertenanhörungen die Grundlagen der Suche wie das Wirtsgestein. 2015/2016 Um keine Fakten in Gorleben (Niedersachsen) zu schaffen, sollen keine weiteren Atommülltransporte in das nahe dortige oberirdische Zwischenlager gehen. 2016 Bundestag und Bundesrat müssen die Empfehlungen der Kommission in das Gesetz einarbeiten – und beschließen, nach welchen Kriterien wie viele Standorte in die engere Auswahl kommen sollen. In den Folgejahren Mehrere Standorte werden umfassend erkundet, auch mittels Probebohrungen. Am Ende sollen zwei davon aufwändig unter Tage erkundet werden. Bis 2031 Bundestag und Bundesrat entscheiden endgültig über den Standort , der Klageweg soll nicht eröffnet werden. Gegen vorausgehende Verfahrensschritte sollen Klagen aber möglich sein.

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.