Anwohner-Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen
Kommunen, Fischer und Jäger hatten Klage gegen die Pläne der Elbvertiefung eingereicht. Die letzten vier Klagen wurden jetzt abgewiesen.
Leipzig/Hamburg - Das Bundesverwaltungsgericht hat die letzten vier Klagen gegen die Elbvertiefung abgewiesen. Die Einwände von Anwohnern aus Hamburg-Övelgönne und Blankenese seien nicht begründet gewesen, urteilte der 7. Senat in Leipzig.
Die Planungen litten nicht an Mängeln, die zu Lasten der Kläger gehen. Weder gefährde die Elbvertiefung die Standsicherheit des Elbhangs, noch seien die Lärmprognosen zu beanstanden. Auch der Standort eines 70 Meter hohen Leuchtfeuers sei frei von Abwägungsmängeln gewählt worden.