Ärger beim Erben
MÜNCHEN - Seit Januar gilt die neue Erbschaftsteuer. Weil sie zu bürokratisch ist, weichen viele ihr aus. Die AZ gibt Tipps, wie Sie Steuern sparen können. Und: Experten geben bei einer Telefonaktion Auskunft
Über Anfragen kann sich Klaus Michael Groll derzeit nicht beklagen. „Der Beratungsbedarf ist riesig“, sagt der Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht. Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland die neue Erbschaftsteuer – und sie sorgt für Verunsicherung. „Und für viel Ärger“, berichtet Anwalt Groll.
Hintergrund: Das neue Recht ist für Erblasser und Erben zum Teil mit viel mehr Bürokratie und Einschränkungen verbunden als das alte. Das betrifft vor allem Ehepartner und Kinder, die eine selbstgenutzte Immobilie erben. Nach dem neuen Erbrecht können sie das Haus oder die Wohnung zwar steuerfrei übernehmen. Allerdings nur, wenn sie selbst darin zehn Jahre wohnen bleiben. Sobald sie die Immobilie vermieten, verkaufen oder darin nur ihren Zweitwohnsitz haben, fällt die komplette Erbschaftssteuer an.
"Eingriff in die persönliche Lebensplanung"
Vor allem Kinder, die nicht mehr am Wohnsitz der Eltern leben, „empfinden das als Eingriff in die persönliche Lebensgestaltung“, berichtet Groll. Um steuerfrei erben zu können, müssten sie ins Elternhaus umziehen, ihren Lebensmittelpunkt verlagern – oft sogar einen guten Job aufgeben.
Hinzu kommt: Das Finanzamt muss zehn Jahre lang überprüfen, ob der Erbe die Immobilie tatsächlich auch bewohnt. Das bedeute nicht nur mehr Bürokratie, so Groll. „Es leistet auch einem Schnüffelstaat Vorschub.“ Die Folge: „Der Versuch, die Erbschaftssteuer zu umgehen, wird zunehmen.“ Schon jetzt häuften sich in der Beratungspraxis die Anfragen, wie man mit einer vorzeitigen Schenkung die Steuer vermeiden kann (siehe Info). Akut sei das gerade in einer Region wie München, wo Immobilien so teuer sind, dass selbst die neuen, höheren Freibeträge für Ehepartner und Kinder bei der Erbschaftssteuer nicht ausreichen.
Aber auch Neffen und Nichten suchen verstärkt nach Möglichkeiten, dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen. Sie wurden beim Erben unterm Strich schlhter gestellt. Eine Ausweichmöglichkeit: die Erwachsenen-Adoption. Der Neffe oder die Nichte wird dabei als Kind adoptiert und erhöht so seine Freibeträge deutlich. „Auch diese Fälle“, glaubt Klaus Michael Groll, „werden künftig deutlich mehr werden.“
Andreas Jalsovec
So sparen Sie nach neuem Recht Steuern:
Erwachsenen-Adoption Tante oder Onkel adoptieren Neffen oder Nichte als Kind. Der Adoptierte erhöht so den Freibetrag von 20000 auf 400000 Euro. Voraussetzung für eine Erwachsenen-Adoption: ein Eltern-Kind-Verhältnis, also ein „tiefes Vertrauensverhältnis zwischen künftigen Eltern und Adoptiertem“, sagt Experte Klaus Michael Groll. Das bedeutet etwa, dass man sich gegenseitig betreut.
Schenkung an Ehepartner Gehört eine Immobilie allein dem viel älteren Ehepartner, kann sich eine Schenkung zu Lebzeiten lohnen. Die ist steuerfrei, wenn die Immobilie selbstgenutzt ist. Vorteil: Man muss nicht 10 Jahre darin wohnen bleiben
Schenkung an Kinder Dabei gelten dieselben Freibeträge wie beim Erben – 400000 Euro. Wer eine Immobilie für 600000 ans Kind übertragen will, kann frühzeitig zwei Drittel der Immobilie verschenken. „Nach zehn Jahren gelten die Freibeträge erneut“, sagt Experte Groll. Dann kann man den Rest verschenken.
Wahlrecht nutzen Für Erbfälle, die 2007 oder 2008 eingetreten sind, kann man bis 30. Juni 2009 wählen, ob neues oder altes Erbrecht gelten soll. Wer ein Haus von den Eltern erbt und zehn Jahre darin wohnen will, für den lohnt sich das neue Erbrecht – es sieht dann Steuerfreiheit vor.
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