Abschlagsfrei in Rente - aber nicht als Arbeitsloser
Hamburg/Berlin - CSU-Chef Horst Seehofer macht die Zustimmung seiner Partei zur Rente mit 63 von Bedingungen abhängig. "Die Rente mit 63 ist nur dann verantwortbar, wenn man sie für Langzeitbeschäftigte konzipiert und nicht für Langzeitarbeitslose", sagte Seehofer dem Magazin "Spiegel".
Daher sollten Zeiten der Arbeitslosigkeit nur sehr begrenzt auf die für eine abschlagsfreie Rente geforderten 45 Beitragsjahre angerechnet werden. "Wir wollen nicht, dass Konzerne ihre Arbeitnehmer vor einem möglichen Renteneintritt noch mit Geld in eine Zeit der Arbeitslosigkeit locken, um so ihren Personalabbau zu betreiben", sagte der CSU-Chef.
Seehofer wies darauf hin, dass im Entwurf des Koalitionsvertrages zunächst eine Obergrenze von fünf Jahren für die Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit vorgesehen gewesen sei. Dies sei dann mit Rücksicht auf den Mitgliederentscheid der SPD herausgenommen worden.
Den Plänen der Koalition zufolge sollen Arbeitnehmer, die 45 Beitragsjahre vorweisen können, mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte zu den Äußerungen Seehofers, Ressortchefin Andrea Nahles (SPD) habe sich bei dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf am Koalitionsvertrag orientiert. "In dem steht nichts von fünf Jahren drin."
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Das gesamte Thema werde nun im parlamentarischen Raum diskutiert, um eine Lösung zu finden. "Es war im Koalitionsvertrag verabredet, dass wir fünf Jahre Arbeitslosigkeit anerkennen. Dabei muss es bleiben", verlangte dagegen auch der Vorsitzende der CDU-Arbeitnehmerschaft (CDA), Karl-Josef Laumann.
Er sprach sich in der Oldenburger "Nordwest Zeitung" dafür aus, generell Zeiten zukünftiger Arbeitslosigkeit nicht mitzurechnen, um keinen Anreiz für neue Frühverrentungsprogramme zu schaffen. Der Vorsitzende der Gewerkschaft IG Metall, Detlef Wetzel, beklagte "Heuchelei" in der Debatte über die Frühverrentung. Dieses Problem entstehe "nicht durch das Gesetz, sondern durch einen eventuellen Missbrauch durch die Unternehmen", sagte er dem "Spiegel".
Darum müsse geregelt werden, dass die Unternehmen alle anfallenden Kosten bei einem vorzeitigen Ausscheiden der Arbeitnehmer mit 61 Jahren selbst tragen müssten. Laumann bekräftigte in der "Nordwest Zeitung" auch seine Forderung nach Verbesserungen bei den Erwerbsunfähigkeitsrenten.
"Wer durch Krankheit nicht mehr arbeiten kann, ist nicht mehr vor Armut geschützt", kritisierte der CDU-Politiker mit Blick darauf, dass die Erwerbsminderungsrenten im vergangenen Jahrzehnt deutlich gesunken seien. Die CDA schlägt vor, die Erwerbsunfähigkeitsrenten zu verbessern und dafür Abstriche bei der geplanten Rente mit 63 in Kauf zu nehmen.