Ab Januar steigt der KV-Beitrag

Die Tabelle zeigt zwei Beispiel-Altersbezüge in der gesetzlichen Rentenversicherung für heute und – vorausgesetzt, der Rentenwert steigt tas&
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Ein Platz an der Sonne: Unbeschwert lebt sich’s nur dann im Alter, wenn keine Geldsorgen drücken. Viele Senioren müssen sich mit Mini-Renten begnügen. Foto: ddp
az Ein Platz an der Sonne: Unbeschwert lebt sich’s nur dann im Alter, wenn keine Geldsorgen drücken. Viele Senioren müssen sich mit Mini-Renten begnügen. Foto: ddp

Die Tabelle zeigt zwei Beispiel-Altersbezüge in der gesetzlichen Rentenversicherung für heute und – vorausgesetzt, der Rentenwert steigt tasächlich um 2,75 Prozent – ab Juli 2009. Vom Brutto ist der halbe Krankenversicherungs-Beitrag abzuziehen – hier wurden für 2008 in der Tabelle sieben Prozent angesetzt. Den Pflegeversicherungs-Beitrag von 1,95 Prozent müssen die Rentner voll zahlen.

Steuern fallen für einen Großteil der Rentner nicht an. Der Grund: Der zu versteuernde Anteil der Rente beträgt zwar seit 2005 mindestens 50 Prozent, jedoch sorgen Freibeträge und die steuerliche Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen dafür, dass Ruheständler normalerweise erst ab einer Rente von rund 18000 Euro im Jahr für Alleinstehende vom Fiskus zur Kasse gebeten werden.

Anders sieht es aus, wenn etwa eine Betriebsrente, Zinseinnahmen oder Einkünfte aus einem Minijob dazukommen. Dann werden neben den Sozialversicherungsbeiträgen auch noch Steuern fällig.

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