Ab 2016 gibt?s auch für Obdachlose ein Konto

Die EU hat  die Rechte von Verbrauchern gestärkt und gibt allen Europäern das Recht auf ein Girokonto.
von  Verena Lehner
Bald können auch Obdachlose ihr Geld auf einem Bankkonto ablegen.
Bald können auch Obdachlose ihr Geld auf einem Bankkonto ablegen. © dpa

Voraussichtlich schon Anfang 2016 sollen auch Flüchtlinge oder Obdachlose das Recht auf ein Bankkonto haben. Ein entsprechendes Gesetz könne bereits zum Jahresbeginn 2016 in Kraft treten und damit deutlich vor Ablauf einer Frist durch die zugrundeliegende EU-Richtlinie, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums.

Von dem neuen Gesetz sollen geduldete Flüchtlinge oder Menschen ohne festen Wohnsitz profitieren. Diese Gruppen haben bisher Schwierigkeiten damit, ein Konto zu bekommen, um darüber beispielsweise eine Mietwohnung zu bezahlen. Weigern sich Banken künftig, ein Konto zu eröffnen, müssen sie den Plänen zufolge mit Konsequenzen rechnen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll Banken anweisen können, die Betroffenen als Kunden anzunehmen. Zur Durchsetzung soll auch ein Bußgeld verhängt werden können.

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In Deutschland haben rund 670 000 Bürger keine Bankverbindung

Das EU-Parlament hatte vor gut einem Jahr grünes Licht für das EU-weite Recht auf ein „Girokonto für Jedermann“ gegeben. Bislang gab es dazu nur freiwillige Selbstverpflichtungen der Banken. Die sogenannte EU-Zahlungskontenrichtlinie sieht vor, dass innerhalb der Europäischen Union der Zugang zu einem Konto diskriminierungsfrei sein muss. Eigentlich wäre für die Umsetzung bis September nächsten Jahres Zeit geblieben. Nun solle ein Referentenentwurf bereits in diesem September das Kabinett passieren, so dass das Gesetz schneller kommen kann, so das Ministerium.

In Deutschland sind nach Schätzungen etwa 670 000 Bürger ohne Konto, also knapp ein Prozent der Verbraucher. EU-weit konnten 25 bis 30 Millionen Bürger über 15 Jahren nach Kommissions-Angaben bisher kein Konto eröffnen, obwohl sie es möchten. Das Bundesfinanzministerium hatte zuletzt Banken gerügt, die sich geweigert hatten, Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung als Kunden zu akzeptieren. Die Kreditinstitute hatten sich auf das Geldwäschegesetz berufen – zu Unrecht, so das Ministerium.

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