800 Euro vom Fiskus zurück

Vorsorge- aufwendungen, Kosten für den Kaminkehrer und die Pflege: Was Sie in der Steuererklärung alles angeben sollten.
von  sun
Für viele Steuerzahler eine Tortur: Die Steuererklärung. Allerdings
gibt es oft bares Geld zurück – bis zu einigen tausend Euro.
Für viele Steuerzahler eine Tortur: Die Steuererklärung. Allerdings gibt es oft bares Geld zurück – bis zu einigen tausend Euro. © dpa

 

Vorsorgeaufwendungen, Kosten für den Kaminkehrer und die Pflege: Was Sie in der Steuererklärung alles angeben sollten.

MÜNCHEN - Alle Lohn-, Versicherungs- und Bankbelege des letzten Jahres gesammelt? Dann ist es höchste Zeit für die Einkommensteuererklärung – damit die Steuerstattung möglichst bald auf dem Konto ankommt. Wer seine Erklärung elektronisch einreicht und dies vor dem 31. August schafft, nimmt zudem an einer Verlosung des bayerischen Finanzministerums teil und kann einen Audi A3 Sportback oder andere Preise gewinnen.

 

Im Schnitt kann jeder Steuerzahler mit einer Erstattung in Höhe von 800 Euro rechnen. Siegfried Stadter, Vorstandmitglied der Lohnsteuerhilfe Bayern führt die Vorteile auf, die für Steuerzahler ab 2010 gelten: „Der Grundfreibetrag hat sich um 170 Euro auf 8004 Euro erhöht”, sagt er. „Viele Steuerzahler profitieren außerdem von den verbesserten Bedingungen, unter denen sich Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung absetzen lassen.”

Werbungskosten: Neu ist seit einem Machtwort der Verfassungsrichter in Karlsruhe, dass bis zu 1250 Euro an Kosten fürs häusliche Arbeitszimmer geltend gemacht werden können. Bedingung: Der Beschäftigte hat ansonsten keinen Arbeitsplatz bei seinem Arbeitgeber. Das belegt er am besten mit einem Schreiben des Chefs. Ein Steuerzahler mit 50000 Euro zu versteuerndem Einkommen spart 471,59 Euro Steuern, wenn er für sein Arbeitszimmer Belege über 1250 Euro (anteilige Miete, Heizung, Renovierungsarbeiten) beibringt.
Kosten für den Job aufzuführen, macht Sinn, wenn Arbeitnehmer über 920 Euro im Jahr ausgeben. Zu den Werbungskosten gehören unter anderem die Kosten für die Fahrt zur Arbeit, anteilige Reisekosten, wenn der Urlaub auch beruflichen Zwecken gedient hat, für Bewerbungen, Arbeitsmittel wie Fachbücher und für Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, selbst wenn sie selbst verschuldet waren (Ausnahme: Unfälle, die auf Alkohol am Steuer zurückgehen).

Vorsorge-Kosten: „Auch hier gibt es dank einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts günstigere Regelungen”, sagt Siegfried von der Lohnsteuerhilfe Bayern. „Sie betreffen die Absetzbarkeit von Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung.” Die früheren Höchstgrenzen gelten nicht mehr. Deswegen macht es Sinn, sämtliche Beiträge in der Steuererklärung anzugeben.

Es zählen Beiträge für eine „Basiskrankenversicherung”. Das heißt für Privatversicherte: Das Finanzamt erkennt, wenn der Versicherungstarif des Steuerzahlers beispielsweise eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus vorsieht, einen Teil der Krankenversicherungskosten nicht an. Berücksichtigt werden aber Zusatzbeiträge, die einige gesetzliche Kassen erhoben haben. Die Steuerersparnis kann beträchtlich sein, besonders, wenn ein Privatversicherter auch Beiträge für Familienmitglieder zahlt. Wer bei einem zuversteuernden Jahreseinkommen von 60000 Euro beispielsweise 6000 Euro Krankenversicherungsbeiträge geltend machen kann, spart sich so 2469,76 Euro Steuern. Ein Großteil davon ist allerdings durch die Vorsorgepauschlae in den monatlichen Gehaltsabrechnungen abgegolten.

Andere Versicherungen, beispielsweise die Haftpflicht-, Arbeitslosen- oder Unfallversicherung, wirken sich allerdings jetzt in vielen Fällen nicht mehr aus. Nur wenn die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge 1900 Euro (bei Selbständigen oder Nichtberufstätigen, die keine Beihilfe beanspruchen können: 2800 Euro) nicht erreichen, fallen die übrigen Vorsorgeaufwendungen ins Gewicht.

Für die Altersvorsorge gilt: 20 Prozent des gesetzlichen Rentenbeitrags werden anerkannt, außerdem 70 Prozent der Beiträge für berufliche Versorgungswerke und Rürup-Verträge. Insgesamt kann der Steuerzahler bis zu 20000 Euro (Ehepaare: 40000 Euro) für die Altersvorsorge ansetzen. Wer den Höchstbetrag ausschöpft, spart je nach Steuersatz inklusive Soli bis zu 9496 Euro.

Kinder: Der Freibetrag fürs Kind beträgt 4368 Euro, dazu kommen pro Kind 2640 Euro Betreuungsfreibetrag. Die Beträge werden bei getrennt lebenden Eltern halbiert. Alleinerziehende können den vollen Betreuungsfreibetrag für sich beantragen. Wenn der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtungen zu weniger als 75 Prozent erfüllt, könnten sie auch den vollen Kinderfreibetrag beantragen. Das Finanzamt überprüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder Kindergeld im Einzelfall günstiger sind. Schulgeld kann zu 30 Prozent, maximal 5000 Euro im Jahr, geltend gemacht werden. Je nach Alter der Kinder und Berufstätigkeit der Eltern akzeptiert der Fiskus außerdem maximal 4000 Euro Kinderbetreuungskosten.

Handwerker, Haushaltshilfen
: Egal ob Schornsteinfeger, Hausmeister, Klempner oder Pflegedienst: mit Handwerker- und Dienstleistungs-Aufträgen rund ums Haus lassen sich bis zu 5710 Euro im Jahr sparen. So schlüsselt sich der Betrag auf: Bis zu 1200 Euro lassen sich maximal durch Rechnungen über Handwerkerarbeiten zurückholen, bis zu 4000 Euro für selbständige und regulär angestellte Dienstleister, bis zu 510 Euro durch Minijobber.

Außergewöhnliche Belastungen
: Zu ihnen gehören vor allen Dingen Zahlungen für Krankheiten und Pflege. Abhängig vom Bruttoeinkommen ermittelt das Finanzamt einen zumutbaren Eigenanteil, den der Steuerzahler ohne Unterstützung des Staates aufbringen muss. Was darüber hinausgeht, mindert die Steuerlast Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen auch Aufwendungen für Beerdigungen, für die Beseitigung von Schäden durch Überschwemmungen, für die Pflege von Angehörigen und Scheidungskosten.

Sonderausgaben: Dazu zählen Spenden, Kirchensteuer, Ausbildungskosten, Mitgliedsbeiträge, der Unterhalt an den Ex-Ehepartner (bis zu 13805 Euro im Jahr).

Kapitalerträge: Der Fiskus zieht 25 Prozent von Zinsen und Dividenden ab. Rentner oder Geringverdiener, deren persönlicher Steuersatz in der Regel unter 25 Prozent liegt, können sich einen Teil zurückholen. Dafür müssen sie die Anlage KAP ausfüllen. Paare können oft Steuern sparen, indem sie ihre Freistellungsaufträge für sie günstig aufteilen. Außerdem greifen bei Senioren zum Teil Altersfreibeträge. Nicht selten fließt die gesamte Abgeltungssteuer zurück.

Rentner: Für sie lohnen sich vor allem Einträge in der Anlage „Vorsorgeaufwand”. Am sinnvollsten ist es, sämtliche Zahlungen für gesetzliche und private Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, für Unfall-, Haftpflicht und Risikoversicherungen anzugeben. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die alten Steuerregeln für Vorsorgeaufwendungen (gültig bis 2005) oder die neuen Regelungen günstiger sind. Die Stiftung Warentest rechnet vor: Hat ein Rentner 5002 Euro Versicherungsbeiträge bezahlt, muss das Finanzamt 4702 Euro von seiner steuerpflichtigen Rente abziehen. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent ergäbe sich eine Ersparnis von 1175,50 Euro.

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