25 Tipps für Ihre Steuererklärung: So holen Sie mehr raus
Ein neuer Laptop oder Ausgaben für Pflege: Arbeitnehmer und Rentner können sich Kosten erstatten lassen – doch nicht nur das. Die AZ gibt Tipps für Ihre Steuererklärung.
Schön langsam pressiert's: Das Finanzamt will die Steuererklärung sehen, zumindest von denen, die bis Ende Juli verpflichtet sind, eine abzugeben. Für die meisten Deutschen ist das Ausfüllen eher lästige Pflicht – obwohl es in den meisten Fällen Geld vom Finanzamt zurückgibt.
Die AZ gibt 25 Tipps, die Sie beachten sollten, wenn Sie die Steuererklärung bearbeiten:
1. Steuererklärung überhaupt abgeben
Sie lohnt sich vor allem, wenn Beschäftigte hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können. Im Schnitt gibt's für Steuerzahler 1.007 Euro zurück - ein schönes Zuckerl.
2. Fristen einhalten, nix verschwitzen
Für die Steuererklärung 2019 gibt es eine klare Abgabefrist: Spätestens am 31. Juli muss man die ausgefüllten Formulare beim Finanzamt abgeben, erklärt der Bund der Steuerzahler. Hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist im Jahr 2021 bis zum 1. März.
Maßgeblich sind diese Fristen für alle, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind – zum Beispiel für Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende. Eine Abgabepflicht besteht zum Beispiel auch für alle, die neben dem Arbeitslohn mehr als 410 Euro bekommen haben – zum Beispiel als Einkünfte oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld.
3. Die Abgabefrist verlängern
Wer die Abgabefristen nicht einhalten kann, sollte rechtzeitig beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Denn sonst kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erheben – und dieser beträgt mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung.
4. Belege nicht verschicken:
Das braucht's nicht mehr. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) rät, die Unterlagen ein Jahr aufzubewahren. Das Finanzamt kann die Belege nachfordern. Wenn die Zahlenwerte erheblich vom Vorjahr abweichen, dann Nachweise mitschicken. Wichtig: Belege übers Jahr sammeln und nicht verschlampen.
5. Steuersoftware nutzen
Da gibt es etwa die offizielle Software der Finanzämter, Elster. Ein PC-Programm ist für jene sinnvoll, die ihre Steuererklärung selbst machen möchten, aber befürchten, sich in den Formularen nicht zurechtzufinden.
6. Bei Elster Daten aus dem vergangenen Jahr übernehmen
Elster-Formular starten, in der Übersicht wird die letzte Datei angezeigt. Rechts auf den Button "Übernahme der Daten" klicken. Spart viel Arbeit.
7. Rechnungen keinesfalls bar zahlen
Die Tätigkeiten von Handwerkern oder Putzfrauen (haushaltsnahe Dienstleistungen) lassen sich nur mit Rechnung und Überweisungsträger steuerlich absetzen.
8. Heiraten und Steuern sparen
Wer verheiratet ist, kann in jedem Jahr neu entscheiden, ob er oder sie mit dem Ehepartner zusammen veranlagt werden möchte. Aufgrund des Ehegattensplittings ist das in der Regel sinnvoll. „Der Splittingvorteil ist am höchsten, wenn einer der Ehepartner kein Einkommen erzielt“, sagt Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer.
9. Lohnsteuerklasse prüfen
Wer länger verheiratet ist, sollte klären, ob die Lohnsteuerklassen noch optimal passen. Deutet sich etwa im kommenden Jahr eine Gehaltserhöhung an, ist der Wechsel in eine andere Klassenkombi sinnvoll.
10. Heimkosten absetzen
Senioren, die in einem Heim betreut werden, können die Kosten dafür absetzen. Entscheidend: Der Aufenthalt ist durch eine Krankheit veranlasst, es braucht ein Attest des Arztes. Ein Heimaufenthalt aus Altersgründen ist steuerlich nicht absetzbar. Zahlen Kinder die Heimkosten ihrer Eltern, können sie diese ebenfalls zum Teil steuerlich absetzen.
11. Arbeitszimmer geltend machen
Maximal 1.250 Euro im Jahr kann der Steuerzahler für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung: Für die im Arbeitszimmer ausgeübte Tätigkeit steht beim Arbeitgeber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung.
12. Werbungskosten geltend machen
Wenn Werbungskosten die Pauschale von 1.000 Euro überschreiten, sollte man diese steuerlich geltend machen. Die Summe kann durch Ausgaben für Arbeitsmittel, Fachbücher, Fortbildungen, Dienstreisen oder Fahrtkosten zur Arbeit schnell erreicht werden. Das gilt auch, wenn Kosten für die Kinderbetreuung oder haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa für Haushaltshilfe, angefallen sind.
13. Kosten für Handwerker absetzen
Reparaturen, Renovierungen oder Umbauten können sich auszahlen. Der Fiskus fördert diese Tätigkeiten bis zu einem Betrag von 6.000 Euro Arbeitskosten pro Kalenderjahr. Steuerlich abgesetzt werden können 20 Prozent, maximal also 1.200 Euro pro Jahr.
14. Belege für Krankheitskosten sammeln
Anerkannt werden etwa Ausgaben für den Zahnarzt, für Krankengymnastik oder eine Brille (außergewöhnliche Belastungen). Steuermindernd wirken sie sich aber erst aus, wenn die individuelle zumutbare Eigenbelastung überschritten wurde.
15. Unterstützung für Senioren absetzen
Wer nicht als pflegebedürftig eingestuft ist und Hilfe beim Kochen oder bei Gartenarbeiten braucht, kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen angeben. Bis zu 20 Prozent von maximal 20 000 Euro, also 4.000 Euro, im Jahr lassen sich von der Steuer absetzen.
16. Pflege-Pauschbetrag nutzen
Übernehmen Kinder die Pflege selbst, steht ihnen ein Pflege-Pauschbetrag von 924 Euro im Jahr zu. Das setzt voraus, dass das Elternteil in den Pflegegraden vier oder fünf eingestuft wurde oder einen Behindertenausweis mit Zeichen H hat. Geben Kinder mehr aus, können sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
17. Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen
Sie gilt für Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich (etwa Vereinsvorstand). Bis zu einem Freibetrag von 720 Euro im Jahr müssen keine Steuern gezahlt werden. Daneben gibt es noch die Übungsleiterpauschale (2.400 Euro, etwa Fußballtrainer).
18. Dauerzulagenantrag für die Riester-Rente nicht vergessen
Riester-Beiträge und -Zulagen lassen sich bis 2.100 Euro im Jahr in der Anlage AV absetzen. Nur mit einer Einwilligung sendet die Versicherung die Daten ans Finanzamt. Und erst so erkennt die Behörde die Riester-Beiträge als absetzbar an. Das Dauerzulagenverfahren vereinfacht diesen Prozess.
19. Mietvertrag wasserdicht halten
Wer Verwandten eine Wohnung vermietet, kann die Kosten fürs Objekt nur voll absetzen, wenn die monatliche Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Zudem muss die Miete pünktlich überwiesen und nicht bar bezahlt werden – sonst ist der Steuervorteil futsch.
20. Professionellen Rat suchen
Wer unsicher ist, ob er eine Steuererklärung machen muss, sollte sich Rat holen beim Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfe. Das Finanzamt fordert nicht alle Betroffenen von sich aus auf, eine Erklärung abzugeben. Steuerpflichtige (auch Rentner) haben eine Bringpflicht.
21. Bei der Rentenversicherung nachfragen:
Sie stellt für Senioren auf Wunsch kostenlose Bescheinigungen aus. Diese Papiere enthalten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen dieser Vordrucke die Werte eingetragen werden müssen.
22. Dem Finanzamt die Arbeit einfach machen
Umso schneller gibt's den Steuerbescheid. In den Textfeldern aussagekräftige Vermerke machen. So hat der Finanzbeamte die Möglichkeit, erste Plausibilitätsprüfungen zu machen, ohne konkrete Nachfragen zu stellen. Beispiel: Bei Spenden die Beträge jeweils einzeln angegeben und nicht summiert.
23. Einträge nicht vertauschen
Wer etwa Kosten für eine Fortbildung nicht bei Weiterbildung, sondern bei Sonderausgaben angibt, hat Pech: Viele Finanzbeamte streichen die Kosten zwar aus den falschen Zeilen heraus, tragen sie aber nicht in die richtigen ein.
24. Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen
Irren ist menschlich. Das gilt auch für Finanzbeamte. Für einen Einspruch bleibt ein Monat Zeit. Im Schnitt entschieden die Finanzämter in zwei Drittel der Fälle zugunsten aufmerksamer Steuerpflichtiger.
25. Steuererklärung in der Corona-Krise
Die meisten Finanzämter sind aufgrund der CoronaKrise bis auf weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Es kann aber weiterhin per Telefon, Telefax, E-Mail oder Brief Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen werden. Vonseiten der Finanzverwaltung wird ausdrücklich empfohlen, Anträge über das Onlineportal Elster einzureichen, erklärt die Bundessteuerberaterkammer.
Und ein Steuerberater? Auch ihn kontaktiert man zur Zeit am besten per Telefon oder E-Mail.
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