2014: Höhere Beiträge zur Sozialversicherung

Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen steht an. Sie treibt die Beiträge für die Sozialversicherung in die Höhe.
Susanne Stephan |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

 

BERLIN Auf die Arbeitnehmer kommen 2014 offenbar deutlich höhere Sozialabgaben zu. Abhängig vom Einkommen müssten sie mit zusätzlichen Belastungen von bis zu 251 Euro im Jahr rechnen, berichtete die „SZ“. Die noch amtierende schwarz-gelbe Bundesregierung wolle am nächsten Mittwoch eine entsprechende Verordnung beschließen.

Dabei geht es um die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen. Sie legen fest, bis zu welchem Euro-Betrag vom Lohn Sozialversicherungsgrenzen erhoben werden. Diese Grenzen sind von der Einkommensentwicklung abhängig und werden jedes Jahr neu berechnet: Steigen die Einkommen, steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen und damit automatisch die Beiträge.

Die in Westdeutschland fälligen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sollen im nächsten Jahr bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5950 Euro angehoben werden. Bislang waren es 5800 Euro. Der Anstieg trifft also alle Arbeitnehmer, die mehr als 5800 Euro verdienen. In Ostdeutschland liegt die Bemessungsgrenze darunter, weil dort die Einkommen im Durchschnitt geringer sind und auch der Lohnanstieg geringer ausfiel. Die Grenzen steigen dort nur um 100 Euro auf 5000 Euro des Bruttoeinkommens. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt derzeit bundesweit 18,9 Prozent und der zur Arbeitslosenversicherung drei Prozent.

Ähnlich sieht es bei der Kranken- und Pflegeversicherung aus. Für sie liegt die Beitragsbemessungsgrenze zurzeit bei 3937,50 Euro. Sie soll um 112,50 Euro auf 4050 Euro des monatlichen Bruttolohns ansteigen. Der Beitragssatz beträgt 15,5 Prozent, wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozentpunkte zahlen und die Arbeitgeber 7,3 Punkte. Eine höhere Belastung entsteht damit für alle Arbeitnehmer, die derzeit mehr als 3.937,50 Euro brutto im Monat verdienen. Die Verabschiedung der Vorlage gilt als sicher. Der Bundesrat hat dem Vorschlag bereits zugestimmt.

Auch für die Firmen bedeuten die höheren Bemessungsgrenzen eine Belastung: Sie zahlen etwa die Hälfte der Beiträge, werden also ab 2014 genauso geschröpft wie ihre Belegschaften.

Bei den Sozialversicherungen ist im ersten Halbjahr 2013 ein Defizit von 3,1 Milliarden aufgelaufen. Im Vorjahreszeitraum wiesen die Bilanzen noch einen Überschuss von 4,8 Milliarden Euro auf. Die Rentenkassen sind mit 1,4 Milliarden Euro im Minus, die Krankenkassen mit 0,9 Milliarden Euro. Den Arbeitsämtern fehlte am Halbjahresende rund für eine Milliarde Euro zur schwarzen Null.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.