Wer neu vermietet, muss ihn vorlegen

Auch wer eine Wohnung verkauft, ist verpflichtet, den Ausweis den Interessenten zu zeigen
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Berlin - Wer ein Haus verkaufen oder eine Wohnung vermieten will, muss Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Davon gibt es zwei Arten – die Deutsche Energie-Agentur (dena) in Berlin empfiehlt die sogenannte Bedarfsvariante. Der Fachberater berechne den Energiebedarf dabei anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten. Daran lasse sich der energetische Zustand des Hauses sowie der mögliche Sanierungsbedarf der Immobilie ablesen. Für die zweite Variante, den Verbrauchsausweis, wird lediglich der Energieverbrauch der zurückliegenden Jahre herangezogen – und dieser sei stark abhängig von den Bewohnern, so die dena. Familien beispielsweise verbrauchen mehr Energie als ein Zweipersonenhaushalt. Und wer viel unterwegs ist, heizt wahrscheinlich weniger als sein Vormieter, der häufiger zu Hause war. 

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