Sonderkündigungsrecht nutzen
Stromkunden können Sonderkündigungsrecht nutzen. Ein paar Tipps
Berlin - Stromkunden können sich in der Regel gegen steigende Strompreise wehren. Immer dann, wenn der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig ändert, greife ein Sonderkündigungsrecht, erklärt Horst-Ulrich Frank, Energieexperte der Neuen Verbraucherzentrale. „Und der Preis ist eine wesentliche Vertragsbedingung.“ Die Kündigung beim alten Anbieter sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Der Strom in Deutschland wird im kommenden Jahr deutlich teurer. Die Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) soll um 47 Prozent auf 5,277 Cent je Kilowattstunde steigen. Das gaben die für die Verwaltung der Förderzahlungen zuständigen Übertragungsnetzbetreiber am Montag bekannt. Die Umlage wird auf den Strompreis aufgeschlagen. Ein Wechsel des Stromanbieters mit Berufung auf das Sonderkündigungsrecht ist allerdings nicht immer möglich: In vielen Vertragsbedingungen sei eine Kündigung wegen steigender Steuern und Abgaben ausgeschlossen, erklärt Horst-Ulrich Frank. „Ob das auch in diesem Fall gilt, ist aber umstritten. Schließlich werden die erneuerbaren Energien über eine Umlage und nicht über Abgaben gefördert.“