Roaming-Gebühren in der EU: Das sind die versteckten Kosten

Eigentlich fallen ab diesem Donnerstag die Roaming-Kosten in der EU weg. Doch es gibt einige Ausnahmen, nicht jeder kann wirklich bedenkenlos im Ausland telefonieren oder surfen.
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Ab dem 15. Juni fallen die Roaming-Gebühren in der EU weg.
dpa Ab dem 15. Juni fallen die Roaming-Gebühren in der EU weg.

Es könnte so einfach sein. Ab dem morgigen Donnerstag (15. Juni) entfallen in der EU die Roaming-Gebühren. Doch mancher hat sich womöglich zu früh gefreut: Denn die Mobilfunkkonzerne haben sich Schlupflöcher geschaffen. Und auch wer eine Fernbeziehung führt oder einen ungünstigen Handy-Vertag hat, zahlt nach wie vor mehr.

Die Extra-Gebühren für die Handy-Nutzung im EU-Ausland sind zwar ab morgen Geschichte, Telefonate ins EU-Ausland aber kosten aber so viel wie zuvor. Wer also mit einer Hotelvermittlung in Italien telefoniert oder die Nummer der Liebsten in Lissabon wählt, sollte vorher seine Vertragsbedingungen für Anrufe ins Ausland checken.

Achtung bei Deutschlandtarifen

Das kann unter Umständen kuriose Folgen haben: Wer mit deutschem Handy-Vertrag aus Deutschland in Spanien oder Polen anruft, zahlt unter Umständen mehr, als wenn er das gleiche Telefonat aus Spanien oder Polen oder einem beliebigen anderen EU-Land führt.

Alle großen Telekommunikationsunternehmen versichern zwar, die neue Regelungen anzuwenden. Dennoch gibt es Schlupflöcher, mit denen sich die Konzerne Geld zurück holen können. Probleme könnten etwa die Nutzer von Prepaid-Karten bekommen: Die enthalten meistens kein festes Volumen für Telefonate und Internet-Surfen, das entsprechend auch im Ausland nutzbar wäre. Feste Kontigente können aber auch bei Prepaid-Karten ins Ausland mitgenommen werden.

Außerdem gibt es immer mehr sogennante Deutschlandtarife, bei denen die Nutzung jenseits der Grenzen technisch ausgeschlossen ist - die Simkarte funktioniert dann im Ausland nicht. Und dann ist da noch die sogenannte "Fair-use"-Regelung. Die soll verhindern, dass sich Verbraucher einfach den billigsten Anbieter in Europa aussuchen und mit dessen SIM-Karten dann grenzenlos günstig telefonieren.

Auch Vielsurfer können Probleme bekommen: Wer zum Beispiel eine "echte" Highspeed-Flatrate ohne jede Volumenbegrenzung hat, für den ist irgendwann Schluss. Die Anbieter dürfen Höchstgrenzen festlegen. Wer mehr Daten verbraucht, muss zusätzlich bezahlen. Ob es eine solche Höchstgrenze gibt, muss der Anbieter vorher mitteilen.

"Community-Flats" gelten oft nicht

Die Zeitung Finanztest hat außerdem in ihrere aktuellen Ausgabe festgestellt, dass einige Anbieter ihre Leistungen im EU-Ausland so einschränken, dass am Ende doch zusätzliche Kosten anfallen, wenn man sein Telefon so nutzt wie zu Hause.

Dem Test zufolge müssen vor allem Kunden mit einer sogenannten Community-Flat aufpassen: In Deutschland sind für sie Telefonate zu anderen Kunden desselben Anbieters kostenlos oder günstiger. Doch im Ausland gelten diese Vergünstigungen bei manchen Providern nicht: Die Verbindungen werden auf gebuchte Minutenkontingente angerechnet oder kosten so viel wie alle Verbindungen auch. Und eine zweite Sache stellten die Tester fest: Reine Datentarife - etwa für Tablets - sind nur im Inland nutzbar. Deshalb sollten Mobilfunkkunden unbedingt vor dem Urlaub prüfen, ob ihr Vertrag bereits eine Roaming-Option enthält und welche Konditionen genau gelten.

Kleine Länder bleiben Kostenfallen

Vorsicht geboten ist weiterhin aber bei der Schweiz, der Isle of Man, den britischen Kanalinseln und kleinen Ländern wie San Marino, Andorra oder Monaco: In diesen Ländern gelten die EU-Roamingregelungen meistens nicht. Trotzdem ordnen manche Provider sie der EU-Länderliste zu, andere aber nicht. Vor allem Reisende in Grenzgebieten sollten also aufpassen, was die Info-SMS des heimischen Anbieters verrät, ehe sie das Roaming anschalten.

Und auch wenn Verbraucherschützer alle diese Stolpersteine beklagen: Der Wegfall der Roaming-Gebühren ist ein Meilenstein für die Verbraucher. Es hat ja auch nur zehn Jahre bis zur endgültigen Abschaffung gedauert.

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