Lindsay Lohan scheitert mit "Grand Theft Auto V"-Klage

Der fiktive Charakter Lacey Jonas aus dem Computerspiel "Grand Theft Auto V" ist nicht Lindsay Lohan nachempfunden. Das urteilte nun ein Gericht in New York.
von  (jb/spot)
Lindsay Lohan bekommt keinen Schadensersatz
Lindsay Lohan bekommt keinen Schadensersatz © Ga Fullner/Shutterstock.com/dpa

Kein Schadensersatz für Lindsay Lohan! Die US-Schauspielerin hatte gegen die Entwickler des Computerspiels "Grand Theft Auto V" geklagt, da eine der Zeichentrick-Figuren von ihr inspiriert gewesen sein soll. Das oberste Gericht in New York teilte nun mehreren US-Medien zufolge mit, die Schauspielerin sei mit ihrem Anliegen vorerst gescheitert. Die 30-Jährige hatte der Computerspielfirma Take-Two Interactive vorgeworfen, die Figur Lacey Jonas nach ihrem Abbild geschaffen zu haben.

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Das Gericht urteilte nun, dass die Figur durch den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung geschützt sei. Auch wenn Lohan behautet, Kleidung, Frisur, Stimme und ihre markante Peace-Pose seien ihr nachempfunden worden. Es sei ein rein fiktionaler Charakter. Auch die Werbung, die mit dem Spiel gemacht wurde, sei zulässig. Es seien keine Bilder von Lohan verwendet worden, sondern lediglich Aufnahmen des "GTA"-Charakters.

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