Internet-Testament: Menschen gehen, Daten bleiben

Täglich hinterlassen Internet-Nutzer Spuren im Netz. Trotzdem machen sich viele um ihren „digitalen Nachlass“ keine Gedanken. Doch Vorsorge ist wichtig.
Tobias Wolf |
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Wer stirbt, lebt im Internet weiter. Deshalb wird ein digitales Testament immer wichtiger.
dpa Wer stirbt, lebt im Internet weiter. Deshalb wird ein digitales Testament immer wichtiger.

Wer stirbt hinterlässt neben Schmuck, Geld und anderen Wertgegenständen auch ein Erbe an Daten und Spuren im Netz. E-Mail-Accounts sowie Facebook- und Twitter-Profile bleiben bestehen und auch kostenpflichtige Abonnements laufen weiter. Deshalb ist es sinnvoll, sich neben dem weltlichen Nachlass auch um das digitale Erbe zu kümmern. Die AZ sagt Ihnen, wie Sie Ihr digitales Erbe richtig regeln und verwalten.

Das digitale Erbe umfasst alle Daten, die ein Verstorbener im Internet hinterlässt. Dazu zählen neben Verträgen mit Telekommunikations-Dienstleistern auch Webseiten, E-Mail- und Social-Media-Accounts oder ein Ebay-Konto. Doch obwohl in vielen Fällen auch kostenpflichtige Online-Abos weiterlaufen, haben laut einer Studie des IT-Verbands Bitkom 93 Prozent der Internetnutzer nicht festgelegt, was im Todesfall mit ihren Daten passieren soll. Bitkom rät deshalb, sich auch mit dem Internet-Nachlass zu beschäftigen.

 

Das digitale Testament – So regeln sie Ihren Internet-Nachlass

Am besten wird der digitale Nachlass mit in das Testament aufgenommen. Dabei ist es wichtig, eine oder mehrere Personen zu bestimmen, die im Todesfall Zugriff auf die Online-Accounts des Verstorbenen erhalten. Die wichtigsten Tipps und Infos:

  • E-Mail-Zugang: Dieser ist wichtig, denn dort laufen Nachrichten zusammen. Für die Erben ist es hilfreich, wenn ihnen eine Liste mit den genutzten E-Mail-Konten hinterlassen wird.
     
  • Digitale Abonnements: Dieser Punkt ist vor allem finanziell von großer Bedeutung. Dem Erben sollte deshalb stets eine Liste mit den kostenpflichtigen Abos und Zugängen hinterlassen werden, damit er sie im Todesfall kündigen kann.
     
  • Profile: Was soll nach dem Tod mit den Accounts bei Facebook, Twitter oder anderen sozialen Netzwerken geschehen? Sollen die Seiten gelöscht oder erhalten bleiben? Auch eine Antwort auf diese Frage sollte den Erben hinterlassen werden.
     
  • Fotos und Videos: Für die Hinterbliebenen ist ein Hinweis hilfreich, welche Fotos und Videos gelöscht und welche erhalten bleiben sollen. Außerdem sollte festgelegt werden, wer auf welche Daten zugreifen darf. Das gibt Rechtssicherheit.
     
  • Passwörter: In der Online-Welt geht ohne Passwörter und Benutzernamen kaum etwas. Dem Erben sollte deshalb eine Liste mit den Zugangsdaten hinterlassen werden. Diese wird in einem Tresor oder einem Schließfach hinterlegt.
     
  • Handgeschrieben: Auch für den digitalen Nachlass gilt: Nur ein handschriftliches Testament ist rechtswirksam. Auch die Unterschrift darf nicht fehlen.

 

So verwalten Sie Ihre digitalen Nachlass – Fünf Schritte für die Erben

  • Passwörter suchen: Im ersten Schritt muss der Erbe die Unterlagen des Verstorbenen nach Passwörtern und Benutzernamen durchstöbern. Sie sind der einfachste Weg, um Zugang zu den Online-Accounts des Toten zu bekommen – meist sogar der einzige. Auch hilfreich: Vielleicht hat der Verstorbene Daten direkt seinem auf Notebook, Smartphone, oder PC hinterlassen.
     
  • Anbieter kontaktieren: Hat der Verstorbene keine Zugangsdaten hinterlassen, sind Erben auf die Webanbieter angewiesen. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay, E-Mail-Anbietern, Facebook oder Twitter. Soziale Netzwerke gewähren jedoch meist keinen Zugriff auf das Profil des Verstorbenen.
     
  • Urkunden beschaffen: Deshalb ist es wichtig, sich alle erforderlichen Dokumente, um sich als Erbe zu legitimieren, zu beschaffen. Eine Sterbeurkunde gibt es beim Standesamt des Sterbeorts für fünf bis zwölf Euro pro Exemplar, Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsorts für rund zehn Euro. Einen Erbschein stellt das Nachlassgericht (Amtsgericht) aus. Die Kosten hängen vom vererbten Vermögen ab.
     
  • Helfen lassen: Der Erbe muss nicht alles allein regeln: Bestattungsunternehmen können Urkunden beschaffen und auch beim digitalen Nachlass helfen. Einige suchen sogar selbstständig nach Online-Accounts. Preis je nach Auftrag: 50 bis 250 Euro.
     
  • Sichern und löschen: Der Erbe muss entscheiden, welche Online-Profile des Verstorbenen gelöscht, in Gedenken erhalten oder weiter betreut werden sollen. Erhaltenswerte Fotos, Videos und Texte sollten vor dem Löschen gespeichert werden.
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