Funkfrequenzen: Netzagentur will Versorger berücksichtigen

Im Ringen um die künftige Nutzung der Funkfrequenzen im 450-Megahertz-Bereich will die Bundesnetzagentur die Betreiber von Versorgungsnetzen berücksichtigen. Das sieht ein am Mittwoch veröffentlichter Entwurf für die Ausschreibung der Funkfrequenzen vor.
dpa |
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Die Frequenzen eigneten sich besonders dafür, eine sichere "Funknetzinfrastruktur zur Steuerung von Versorgungsnetzen aufzubauen", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann.
Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa/dpa Die Frequenzen eigneten sich besonders dafür, eine sichere "Funknetzinfrastruktur zur Steuerung von Versorgungsnetzen aufzubauen", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann.

Bonn - Im Ringen um die künftige Nutzung der Funkfrequenzen im 450-Megahertz-Bereich will die Bundesnetzagentur die Betreiber von Versorgungsnetzen berücksichtigen. Das sieht ein am Mittwoch veröffentlichter Entwurf für die Ausschreibung der Funkfrequenzen vor.

Die Bundesnetzagentur will die Frequenzen demnach vorrangig für die Versorgung der so genannten kritischen Infrastrukturen zur Verfügung stellen.

Die Frequenzen eigneten sich besonders dafür, eine sichere "Funknetzinfrastruktur zur Steuerung von Versorgungsnetzen aufzubauen", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Laut dem Entwurf sind sie unter anderem für die Bereiche Strom, Gas, Wasser und Fernwärme besonders gut geeignet.

Die Stromversorger wollen das Spektrum von 450 MHz, in dem früher das analoge C-Mobilfunknetz funkte, für die Digitalisierung der Energiewende einsetzen - etwa für den Anschluss intelligenter Stromzähler, der sogenannten Smart Meter.

Aber auch die Polizei und andere Sicherheitskräfte beanspruchen die Frequenzen. Ein sicheres Breitbandnetz sei "für Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte und die Bundeswehr unabdingbar", hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erklärt. Wer die Frequenzen erhält, entscheidet letztlich die Bundesregierung. Das Verfahren für die Vergabe stehe "unter dem Vorbehalt einer anderslautenden Entscheidung der Bundesregierung", teilte die Netzagentur mit.

In dem Entwurf für die Ausschreibung wird mit deutlichen Worten beschrieben, warum die Funkfrequenzen für die kritischen Infrastrukturen nötig seien. Ein Ausfall dieser Infrastrukturen könne "das gesellschaftliche Leben in Deutschland zum Erliegen bringen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden und sogar eine Gefahr für Leib und Leben darstellen". Den Betreibern der Netze stünden bisher keine alternativen Breitbandfrequenzen zur Verfügung.

© dpa-infocom, dpa:200729-99-966798/2

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