Facebook ändert AGB: Das müssen Sie jetzt wissen
Facebook nicht. Vielmehr gilt das Motto: Wenn du nichts bezahlen musst, dann bist du das Produkt. Und mit neuen Geschäftsbedingungen, die ab 30. Januar in Kraft treten, soll personalisierte Werbung fortan noch gewinnbringender an den Mann gebracht werden. Auf diese und weitere Änderungen müssen sich die User künftig einstellen.
Wie es hinter den Kulissen von Facebook zugeht, sehen Sie bei MyVideo
Wer schweigt, stimmt zu
Um den neuen Bedingungen zu widersprechen, muss der Facebook-Account gelöscht werden. Denn wer ab Freitag weiterhin auf der Plattform unterwegs ist, stimmt nach Ansicht des Unternehmens den neuen Geschäftsbedingungen automatisch zu. Die Möglichkeit auf einen formalen Widerspruch gibt es laut eines Artikels der "Süddeutschen Zeitung" nicht.
Big Facebook is watching you
Welche Werbung auf Facebook angezeigt wird, das hing bislang davon ab, welche Beiträge der Nutzer im sozialen Netzwerk anklickte, kommentierte oder mit einem "Gefällt mir" versah - auch wenn dies auf einer anderen Webseite geschah. Dank des auf vielen Seiten bereits eingebundenen "Like"-Buttons soll mit den neuen AGBs Facebook aber auch einsehen können, welche Seiten von einem User aufgerufen werden, ohne dass der Betreiber der jeweiligen Seite gezielt Daten mit Facebook austauscht. Damit werden Werbebanner künftig noch spezieller auf den Nutzer personalisiert und auf dessen Interessen zugeschnitten - Big Facebook is watching you.
Aufenthaltsort ermitteln
Doch damit nicht genug: Die neuen Bedingungen sehen außerdem vor, neben dem digitalen auch den realen Aufenthaltsort der Facebook-Nutzer auszulesen. Tatsächlich ist das in anderen Ländern schon gang und gäbe, in Deutschland erscheint die Funktion ab dem 30. Januar. Damit sollen User künftig informiert werden, wenn sich Freunde in der Nähe befinden - oder Werbeanzeigen lokaler Geschäfte geschalten werden. Diese Funktion lässt sich in den Einstellungen der App allerdings deaktivieren. Auch die GPS-Ortung des Handys abzustellen, beugt dieser Form der Überwachung vor.
Datenschützer sind besorgt
Mit den neuen Geschäftsbedingungen sorgt das Unternehmen bei Datenschützern (mal wieder) für Unruhe. Zwar sollen mit der gesteigerten Auswertung auch bessere Kontroll-Mechanismen für die Facebook-Mitglieder installiert werden, allerdings bleiben diese mitunter gut versteckt. Außerdem müssen die User zwingend selbst tätig werden, da Neuerungen bei ihrer Einführung generell erst einmal aktiviert sind. Juristen merken zudem an, dass Facebook die AGBs eigentlich gar nicht ohne besonderen Anlass und vor allem ohne Einwilligung der Nutzer ändern dürfe.
Daten-Austausch mit WhatsApp?
Seit Februar 2014 gehört der Messenger-Dienst WhatsApp von Caspar zudem ein Fragenkatalog zu den neuen AGBs zugeschickt und eine Frist bis Ende Februar gesetzt.
- Themen:
- Datenschutz