EU und USA sprechen über Neuordnung der Datenübermittlung

Der bisher geltende Datenschutzschild für den Austausch zwischen der EU und den USA gilt längst nicht mehr. Nun soll der Datenschutz auf stabilere Beine gestellt werden.
dpa |
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Vera Jourova (l), Vizepräsidentin der EU-Kommission, und Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit. Nachdem der Europäische Gerichtshof das Datenschutzabkommen "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA gekippt hat, wollen beide Seiten über weitere Schritte beraten.
Stephanie Lecocq/EPA Pool/AP/dpa/dpa Vera Jourova (l), Vizepräsidentin der EU-Kommission, und Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit. Nachdem der Europäische Gerichtshof das Datenschutzabkommen "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA gekippt hat, wollen beide Seiten über weitere Schritte beraten.

Washington/Brüssel - Die US-Regierung und die EU-Kommission haben Gespräche über eine Neuregelung für die Datenübermittlung über den Atlantik begonnen, nachdem das bisherige "Privacy Shield" für ungültig erklärt worden war.

Man wolle die Aussichten für einen verbesserten "Privacy-Shield"-Rahmen ausloten, der mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vereinbar wäre, teilten der amerikanische Handelsminister Wilbur Ross und EU-Justizkommissar Didier Reynders am Montag mit. Details dazu, wie neue Absprachen zum Datenschutz aussehen könnten, gab es zunächst nicht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Juli den bisherigen Datenschutzschild für ungültig erklärt, da mit Blick auf Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden die Anforderungen nicht gewährleistet seien. Zudem sei der Rechtsschutz für Betroffene unzureichend.

Das "Privacy Shield" war 2016 binnen weniger Monate ausgearbeitet worden, nachdem der EuGH die Vorgänger-Regelung "Safe Harbor" mit ähnlicher Begründung kippte. In beiden Fällen waren Beschwerden des österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems der Auslöser.

Zur gängigsten Grundlage für die Übermittelung von Daten aus der EU in Drittstaaten, waren zuletzt allerdings die sogenannten Standardvertragsklauseln geworden, die der EuGH im Juli grundsätzlich für rechtens erklärte. Allerdings haben Betroffene auch hier die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit im konkreten Fall durch die zuständigen Datenschutzbehörden überprüfen zu lassen.

© dpa-infocom, dpa:200811-99-121172/2

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