Das Recht auf Vergessen

Am Dienstag ist "Tag der Internet-Sicherheit": Eine neue EU-Datenschutznovelle soll jetzt Verbraucher noch mehr schützen - wie ist aber noch unklar.
von  az

Datenschutz im Internet: Ein viel diskutiertes Thema, dass durch das ungefragte Einführen der Timeline von Facebook neuen Aufwind erhält. Am Dienstag ist "Tag der Internet-Sicherheit" und es stellt sich die Frage: Gibt es ein Recht auf Vergessen im Social Web? 

München - Datenschutz im Internet: Ein viel diskutiertes Thema, dass durch das ungefragte Einführen der Timeline von Facebook neuen Aufwind erhält. Am Dienstag ist  der "Tag der Internet-Sicherheit". Der Aktionstag ist von der EU-Kommission initiiert und geht zurück auf eine neue, erst letzte Woche von der EU-Justizkommissarin Viviane Reding in Brüssel vorgestellten EU-Datenschutznovelle. Ein Aspekt der Datenschutzreform ist quasi das "Recht vergessen zu werden". Das soll unter anderem die Möglichkeit bieten, Einträge aus sozialen Netzwerken komplett löschen zu lassen. Doch wie soll das im digitalen Alltag umgesetzt werden? Das bleibt zunächst unklar. Es gilt also weiterhin: Vorsorge bleibt besser als Nachsicht. Deshalb rät der Münchner Spezialist für Online Reputation, Reputeer, Verbrauchern, sich nicht auf gesetzliche Regelungen zu verlassen, sondern einen verantwortungsvollen Umgang mit Einträgen, insbesondere in sozialen Netzwerken zu pflegen. Denn: "Sobald Internetnutzer explizit eine Einwilligung zur Speicherung, Nutzung oder Weiterverarbeitung ihrer Daten geben – zum Beispiel wenn sie bestimmte Dienste wie Facebook nutzen - können auch Gesetze die Privatsphäre nicht mehr schützen", ist Melanie Vogelbacher, reputeer-Geschäftsführerin, überzeugt. Allein von der technologischen Seite aus betrachtet, sei ein Vergessen nicht möglich. Ins Internet freigelassene Daten würden im Zweifelsfall immer irgendwo gespeichert. Einträge und Bilder im Social Web könnten jederzeit von anderen Mitgliedern kopiert und weiterverbreitet werden. Zudem würden die Daten auch nach einer vermeintlichen Löschung auf den Servern der Website-Betreiber verbleiben. Die Beratungsagentur gibt Nutzern deshalb fünf grundlegende Verhaltensregeln im Umgang mit Daten auf sozialen Netzwerken, um das "Recht auf Vergessen" gar nicht erst in Anspruch nehmen zu müssen:


Everybody is watching you

1. Eines ist sicher: Everybody is watching you! Es ist davon auszugehen, dass alles, was gepostet wird, der Öffentlichkeit frei zugänglich ist. Was viele nicht wissen: Es gibt weniger bekannte Funktionen, z. B. bei Facebook, die Neugierigen Inhalte zeigen, auf die sie eigentlich keinen Zugriff haben dürften, da sie mit den entsprechenden Personen keine "Freundschaft" geschlossen haben.

 

 


Pseudonyme

2. Pseudonyme schützen nicht! Selbst wenn der Nutzer seinen Namen verfremdet: Durch die digitalen Freundschaften ist er immer identifizierbar. Vor allem die Email-Adresse mit der man sich
registriert hat, gilt als Identifikationskriterium Nummer Eins. Sobald eine Email-Adresse über eine Person bekannt ist, kann legal oder illegal recherchiert werden, wer sich dahinter verbirgt.

 

 


Falsche Freunde

3. Digitale Freunde sind keine echten Freunde! Laut einer Untersuchung des Bundesverbands BITKOM  liegt die durchschnittliche Kontaktanzahl deutscher Social-Media-Nutzer bei 133. Bei den
unter-30-Jährigen liegt der Wert sogar bei 184 digitalen Freundschaftsbändchen. Damit steht fest, dass der vermeintliche Privat-Account nicht privat ist. Er ist ein offener Schauplatz, angefüllt mit Schulkameraden, Kommilitonen, Kollegen, Bekannten und beruflichen Kontakten.

 

 


Was sagt Mutti?

4. Was würde Mutti dazu sagen? Menschen kommunizieren im Web miteinander auf informeller Basis schnell und direkt. Dadurch ist die Hemmschwelle, unpassende oder beleidigende Aussagen zu tätigen, recht gering. Denn die Gesprächspartner befinden sich in keiner direkten face-to-face-Situation. Oft kennt man sich persönlich überhaupt nicht. Daher sollte sich jeder Nutzer vor dem Drücken der Enter-Taste die Frage stellen: "Was würde Mutti sagen, wenn sie das hier von mir  lesen würde?" Eltern sind im Zweifelsfall immer noch die moralischen Vorbilder Nummer Eins.

 

 


Sticheleien

5. Wer zuletzt schreibt ist kein Gewinner! In einem emotionalen Wortgefecht im Netz kann man sich schnell angegriffen fühlen. Dann bleibt nur noch eine Möglichkeit: Der geordnete Rückzug. Im eigenen letzten Kommentar sollten die Beweggründe, die zum Verlassen der Diskussion geführt haben, kurz erklärt werden. Wenn der Diskussionspartner damit nicht umgehen kann und trotzdem weiter stichelt, ist er zwar der Letzte der schreibt, aber hinterlässt keinen guten Eindruck.

 

 

 

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