BGH: DWD darf umfangreiche Wetter-App nicht gratis anbieten

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) muss sich in einer kostenlosen Variante seiner "WarnWetter-App" auf Unwetterwarnungen beschränken.
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Die Gratis-App des Deutschen Wetterdienstes darf nur vor Unwetter warnen. Alles, was darüber hinausgeht, darf nur gegen Bezahlung oder werbefinanziert angeboten werden.
Peter Endig/dpa-Zentralbild/dpa-tmn/dpa Die Gratis-App des Deutschen Wetterdienstes darf nur vor Unwetter warnen. Alles, was darüber hinausgeht, darf nur gegen Bezahlung oder werbefinanziert angeboten werden.

Karlsruhe - Der Deutsche Wetterdienst (DWD) muss sich in einer kostenlosen Variante seiner "WarnWetter-App" auf Unwetterwarnungen beschränken.

Alle darüber hinausgehenden Vorhersagen und Informationen darf die Bundesbehörde zum Schutz privater Mitbewerber nur gegen Bezahlung oder werbefinanziert anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden.

Der DWD hatte 2015 eine Gratis-App mit detaillierten Wetterberichten auf den Markt gebracht. Dagegen hatte das Bonner Unternehmen WetterOnline geklagt. Wegen des Streits bietet der Wetterdienst die App in der Vollversion schon seit längerem nur gegen Bezahlung an.

Der meteorologische Dienst der Bundesrepublik sitzt in Offenbach. Sein Auftrag ist in einem eigenen Gesetz festgelegt. Zu diesen Aufgaben gehört die Herausgabe amtlicher Unwetterwarnungen.

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