B-Ware: Schnäppchenjagd im Internet
München - Wer im Internet auf die Jagd nach Schnäppchen geht, stößt schnell auf sogenannte B-Ware. Das sind Artikel, die oft als „wie neu“ angeboten werden und nur kleine Schönheitsfehler haben: Mal ist die Originalverpackung beschädigt oder ganz weg, mal ist irgendwo ein kleiner Kratzer. Wer damit leben kann, spart oft jede Menge Geld. Die Betonung liegt auf „oft“ – denn nicht alles, was als B-Ware angeboten wird, ist tatsächlich auch ein Schnäppchen.
Die Probleme fangen schon damit an, dass nicht klar ist, was sich hinter dem Begriff genau verbirgt. „Das kann alles Mögliche sein“, sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die kürzlich B-Ware in Online-Shops getestet hat. „Die Spannbreite bei dem Begriff ist sehr groß.“ Es kann eine Retoure sein, die vielleicht nie ausgepackt wurde. Es kann aber auch ein Ausstellungsstück sein, das ein Jahr im Laden gestanden hat oder sogar vom Hersteller repariert wurde.
Bei Mangelware sollte man immer die Beschreibung lesen
„Wie sie das nennen, bleibt den Händlern überlassen“, bestätigt Lena Kamprolf von der Stiftung Warentest. In manchen Shops seien diese B-Waren sogar etwas versteckt, da die Händler am liebsten Neuware verkaufen wollen.
Aber es wird auch nicht jedes Produkt als B-Ware mit einem Preisnachlass angeboten. „Das ist in diesem Bereich nicht planbar“, sagt Verbraucherschützer Tryba. Damit es keine Enttäuschung gibt, sollte man vor allem die Artikelbeschreibung genau lesen, rät Kamprolf. Was sagt der Händler über das Gerät, auf welche Fehler und Mängel weist er hin? Eine genaue Beschreibung sei auch im Interesse der Händler, erklärt Tryba. Wenn das Produkt zu schön beschrieben werde, „dann geht der Schuss nach hinten los. Dann geht es wieder zurück und das kostet.“
Für den Kunden hält sich das Risiko beim Kauf von B-Ware in Grenzen. Wie bei neuen Produkten gilt das sogenannte Widerrufsrecht, erklärt Kamprolf: „Wenn das Gekaufte dem Kunden nicht gefällt, kann er es innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückschicken.“ Der Händler kann bei Gebrauchtware allerdings die Gewährleistung von zwei Jahren auf ein Jahr reduzieren. Von dieser Möglichkeit machen längst nicht alle Anbieter Gebrauch, sagt die Warentesterin.
Während der ersten sechs Monate liegt die Beweislast für Defekte immer beim Händler, das gilt auch bei B-Ware. Tritt in dieser Zeit ein Fehler auf, „muss der Händler beweisen, dass der beim Kauf nicht schon da war“, erklärt Georg Tryba. Danach kehrt sich die Regelung um – der Kunde muss also zeigen können, dass es den Fehler schon vor dem Kauf gab. In den meisten Fällen ist das schwer bis unmöglich.
Nicht nur B-Waren sind billig: Auslaufmodelle oder geleaste Geräte
Bei der B-Ware kann man zwar sparen, sicher ist das aber nicht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellte bei ihrer Stichprobe fest, dass Neuware manchmal in einem anderen Shop billiger war als das Gebrauchtangebot beim Testkandidaten. „Dann ist B-Ware natürlich keine Alternative“, sagt Tryba. „Wie immer gilt, nicht blind irgendwo zugreifen und irgendwelchen Prozenten oder durchgestrichenen Preisschildern trauen.“
Noch günstiger wird es, wenn man bei Händlern oder Auktionsportalen im Netz auf sogenannte „Refurbished-Produkte“ stößt. Das können Computer und Zubehör dafür sein, aber auch Handys und andere Elektronikartikel, die überprüft und überholt wurden. Meistens handelt es sich um Auslaufmodelle oder ältere Geräte etwa aus Leasing-Rückläufen, erklärt Tobias Arns, beim IT-Verband Bitkom. Er ist zuständig für den Bereich E-Commerce: „Da findet man Geräte, die ein paar Jahre in einem Büro genutzt wurden und die man nun günstig bekommen kann.“ Manchmal gibt es die generalüberholte Ware auch direkt beim Hersteller.
B-Ware oder Refurbished-Produkte gibt’s nicht nur im Internet. Der stationäre Handel kennt solche Angebote schon länger. „Der schlaue Kunde fragt nach Ausstellungsstücken und bei denen nach Rabatt“, sagt Arns. Der Klassiker sei hier der Vorführwagen beim Autohändler.
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