Australien: Verbraucherschützer gegen Google vor Gericht

Hat Google ohne Wissen und Einverständnis der Nutzer deren Daten gezielt für Werbung genutzt? Davon ist die Verbraucherschutzbehörde in Australien überzeugt - und zieht vor Gericht.
dpa |
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Das Google-Logo auf einem Smartphone.
Matt Rourke/dpa/dpa Das Google-Logo auf einem Smartphone.

Canberra - Die australische Verbraucherschutzbehörde hat ein Gerichtsverfahren gegen den Internetkonzern Google wegen Irreführung der Nutzer eingeleitet.

Der Suchmaschinenbetreiber habe die Datenerfassung ohne Wissen und Einverständnis der Verbraucher erheblich erweitert, um die Daten gezielt für Werbezwecke zu nutzen, hieß es am Montag in einer Erklärung der australischen Wettbewerbs- und Verbraucherkommission (ACCC).

Google habe seine Nutzer 2016 nicht ausreichend informiert, als der Konzern damit begonnen habe, persönliche Informationen von Google-Konten mit Informationen über die Aktivitäten der Nutzer auf Nicht-Google-Webseiten zu kombinieren, lautet der Vorwurf. Die mittels Google-Technologie eingeholten Informationen würden dazu benutzt, die kommerzielle Leistung des Werbegeschäfts zu steigern.

"Wir glauben, dass viele Verbraucher (...) Google möglicherweise die Erlaubnis verweigert hätten, eine so breite Palette ihrer persönlichen Daten zum eigenen finanziellen Vorteil zu kombinieren und zu nutzen", sagte Rod Sims, Vorsitzender des ACCC. Laut der Behörde sind Millionen Australier mit Google-Konto betroffen.

Google wies die Anschuldigungen zurück. "Wir sind mit den Vorwürfen absolut nicht einverstanden und werden unsere Position verteidigen", sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. "Im Juni 2016 haben wir unser Anzeigensystem und die zugehörigen Nutzersteuerelemente so aktualisiert, dass sie der Art und Weise entsprechen, wie Nutzer Google-Produkte verwenden: auf vielen verschiedenen Geräten", so die Sprecherin. Die Änderungen seien optional gewesen, und die Nutzer seien mittels leicht verständlicher Benachrichtigungen gebeten worden, diesen zuzustimmen. Habe ein Nutzer dies abgelehnt, sei für ihn alles unverändert geblieben.

© dpa-infocom, dpa:200727-99-936100/2

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