Apple macht das iPhone teurer – aber nur in Deutschland
München – Wer einen Drucker, Scanner oder Brenner kauft, zahlt sie bereits: Die Urheberrechtsabgabe, mit der Autoren und Musiker für Kopien entschädigt werden sollen. Bei Geräten, die das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken wie beispielsweise Texten oder Musik ermöglichen, wird ein Bruchteil des Kaufpreises in die Töpfe der Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort, die VG Bild-Kunst oder die GEMA gezahlt. Das so erwirtschaftete Geld wird dann im Jahresrhythmus gemäß eines komplizierten Schlüssels an die Künstler ausgezahlt.
Seit kurzem gibt es nun auch für Smartphones eine neue Einigung, in welcher Höhe bei diesen Geräten eine Urheberrechtsabgabe fällig wird, da sie beispielsweise das Vervielfältigen von Musik ermöglichen. Diese Kosten belaufen sich gemäß der Anfang Dezember 2015 getroffenen Vereinbarung auf 6,25 Euro pro Smartphone und 8,75 Euro pro Tablet.
Apple gibt diese Kosten nun fast vollständig an die Verbraucher weiter. Der Preis fürs iPhone ist zum 1.1.2016 um 4,95 Euro gestiegen, der fürs iPad um 6,95 Euro. Das iPhone 6s mit 16 GB Speicherplatz kostet dementsprechend nun 744,95 Euro, statt bislang 739 Euro.