Unfall im Ausland: Was muss man tun?
Was sollten Sie bei einem Unfall im Ausland griffbereit haben?
Einen Europäischen Unfallbericht, erhältlich beim ADAC (siehe Link unten). Merkblätter, worauf bei einem Unfall in Ihrem Reiseland sonst noch zu achten ist, gibt es ebenfalls beim Club. Die Grüne Karte benötigen Sie nur außerhalb der EU, es kann aber nicht schaden, sie auch in EU-Ländern dabei zu haben. Ebenfalls wichtig und vorgeschrieben: Warndreieck, Warnwesten, Verbandkasten etc.
Es hat gekracht. Was ist an Ort und Stelle zu tun?
Zunächst müssen Sie die Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage an, Warndreieck aufstellen. Die Sicherheitsweste nicht vergessen! Dann sollten Sie Beweise sammeln: Unfallstelle und Fahrzeuge fotografieren, evtl. auch Bremsspuren. Notieren Sie Zeugenaussagen samt Anschriften! Grundsätzlich gilt: Halten Sie sich nicht unnötig lange auf der Straße auf, auch Mitfahrer sollten schnell raus aus der Gefahrenzone.
Welche Daten des Unfallgegners brauchen Sie für die Schadensregulierung?
Name und Anschrift des Fahrers bzw. des Halters, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsscheinnummer, ggf. die Nummer der Grünen Karte. Im Europäischen Unfallbericht werden alle relevanten Daten abgefragt. Am besten füllen Sie ihn zusammen mit dem Unfallgegner aus. Wichtig: In manchen Ländern stehen Infos zur Haftpflicht auf einer Plakette an der Windschutzscheibe, z. B. in Italien.
Wann sollte unbedingt die Polizei kommen?
Immer wenn jemand verletzt ist. Außerdem wenn der Sachschaden hoch ist, wenn Sie sich nicht mit dem Unfallgegner einigen können, er keinen Versicherungsnachweis hat oder Unfallflucht begeht. Gut zu wissen: In einigen Ländern, z. B. Frankreich, ist die Polizei nicht verpflichtet, Bagatellunfälle aufzunehmen, in anderen Ländern dagegen muss sie bei jedem Sachschaden gerufen werden. Was wo gilt, steht in den ADAC Merkblättern. Wichtig: Bitten Sie die Polizei um ein Unfallprotokoll!
Sie können nicht mehr weiterfahren. Was tun bei einem größeren Schaden?
Wenden Sie sich an die ADAC Notrufzentrale (Kontakt siehe unten). Die Mitarbeiter besprechen mit Ihnen, wie es weitergeht. Liegt ein Totalschaden vor, können Sie hier auch abklären, ob Ihr Fahrzeug im Ausland verschrottet wird. Im Rahmen der Plus-Mitgliedschaft werden u. a. die Kosten für Abschleppen (bis zu 300 €), Fahrzeugrücktransport bzw. Verschrottung bei wirtschaftlichem Totalschaden übernommen.
Wie und wo können Sie Ansprüche bei der Versicherung geltend machen?
Wenn es in einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein gekracht hat, können Sie Ansprüche in Deutschland geltend machen. Beim Zentralruf der Deutschen Autoversicherer, Tel. 0800 25 02 600 (kostenlos), erfahren Sie, wer als Regulierungsbeauftragter zuständig ist. Es gilt das Schadensersatzrecht des Unfalllands. In den meisten Ländern außerhalb der EU müssen Sie sich direkt an die ausländische Versicherung wenden.
Gutachter, Mietwagen, Nutzungsausfall, Anwaltskosten: Was steht Ihnen zu?
In jedem Land sind die Kosten, die geltend gemacht werden können, unterschiedlich. So werden Ausgaben für Anwalt und Gutachter oft nicht ersetzt, auch bei Mietwagen und Nutzungsausfall gelten andere Regeln (detaillierte Infos in den Merkblättern). Je nach den Umständen kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten.
Schmerzensgeld: Was ist bei Verletzungen und Personenschäden zu tun?
Verletzungen sollten von der Polizei protokolliert werden. Um Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen, ist es besser, einen Arzt vor Ort aufzusuchen und sich die Verletzung attestieren zu lassen. Deutsche Atteste werden von ausländischen Versicherungen meist nicht anerkannt. Gerade Personenschäden werden, je nach Land, sehr unterschiedlich bewertet. Hier kann ein Anwalt im Unfallland hilfreich sein. Die Kosten werden von einer Rechtschutzversicherung übernommen.
Unfall im Ausland: So hilft Ihnen der ADAC
Die deutsche Version des Europäischen Unfallberichts können Sie hier downloaden: Europäischer Unfallbericht (deutsches Formular) (964,09 KB).
Den mehrsprachigen Europäischen Unfallbericht können Sie für 3,95 € hier bestellen: ADAC Shop.
Unter www.adac.de können Sie die Merkblätter „Unfall im Ausland“ für Ihr Urlaubsland per Mail bestellen.
Telefonisch beraten Sie die ADAC Juristen unter +49 89 76 76 24 23. Dort erhalten Sie auch Anschriften von deutschsprechenden ADAC Vertrauensanwälten im Unfallland bei rechtlichen Streitigkeiten mit dem Unfallgegner.
Die Notrufzentrale des ADAC erreichen Sie aus dem Ausland unter Tel. +49 89 22 22 22 rund um die Uhr. Die Mitarbeiter helfen Ihnen unter anderem bei Fragen zum Unfall, vermitteln Abschleppunternehmen und organisieren Fahrzeugrücktransporte. Gibt es Verletzte, kontaktieren Sie den ADAC unter Tel. +49 89 76 76 76.
Wichtige Notrufnummern bei Panne und Unfall, Verhaltensregeln am Unfallort, Erste-Hilfe-Tipps, Direktwahl zu den ADAC Clubjuristen, Suche nach Ärzten und Krankenhäusern und vieles mehr bietet die kostenlose ADAC Auslandshelfer App für Apple und Android.
Der Beitrag "Unfall im Ausland: Was tun?" erschien online zuerst im Internetangebot der ADAC Motorwelt.
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