So sind Ihre Mitfahrer geschützt

Grundsätzlich ist die Mitnahme von Mitfahrenden im Auto versicherungstechnisch unkompliziert: Sie sind durch die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung eines Pkw geschützt. Wie bei anderen Haftpflichtversicherungen auch, soll sie im Schadensfall andere Personen und Sachwerte entschädigen. Auch wenn der Fahrende am Unfall nicht schuld ist, wie zum Beispiel beim Platzen eines Reifens, haftet seine Kfz-Haftpflichtversicherung für verletzte Beifahrer und alle Insassen in geschädigten Fahrzeugen. Dieser Schutz ist so wichtig, da es bei Verkehrsunfällen zu erheblichen Gesundheitsschäden kommen kann, die gelegentlich sogar eine lebenslange Rente erforderlich machen. Wer nicht versichert ist, kann sonst sein Leben lang verschuldet sein.
Fahrten zur Arbeit
Geschieht der Unfall auf dem Weg in die Arbeit, greift hingegen die gesetzliche Unfallversicherung. Auch sie übernimmt Kosten für Heilbehandlungen, Berufshilfe oder Renten bei Dauerschäden. Allerdings nur, wenn der direkte Weg zur Arbeit eingeschlagen wird. Fahren Sie einen Umweg, erlischt der Versicherungsschutz.
Zusätzlicher Schutz
Sie selbst sind als Fahrende und Versicherte allerdings nicht durch die KFZ-Haftpflichtversicherung geschützt. Im Schadensfall greift Ihre persönliche Krankenversicherung oder gegebenenfalls eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer sich und seine Beifahrerinnen zusätzlich absichern möchte, kann eine Insassenunfallversicherung abschließen. Diese kann vor allem bei im Ausland verursachten Schäden von Vorteil sein.
Den Versicherungs-Vertrag beachten
Betreiben Sie einen privaten Fahrdienst, sollten Sie dies allerdings gewerblich anmelden. Die Versicherungssumme steigt dann. Ohne die richtige Angabe der Umstände stehen Sie im Notfall allerdings ohne Schutz da. Auch wer zu hohe Alkoholwerte im Blut vorweist, mitfahrende Kinder ohne Kindersitz oder Personen ohne Sicherheitsgurt transportiert, kann sich im Ernstfall nicht auf seine Versicherung verlassen.