So gefährlich wird es für Autofahrer
München - Orkantief „Xaver“ hat bis zu zehn Zentimeter Schnee und heftige Sturmböen, die örtlich Stärke 12 (rund 140 Stundenkilometer) erreichen können, im Gepäck.
"Verbreitet ist mit winterlichen Straßenbedingungen, Verkehrsbehinderungen durch umgestürzte Bäume und herab fallende Äste sowie deutlich längeren Fahrzeiten zu rechnen", so der ADAC.
Wer nicht unbedingt darauf angewiesen ist, sollte laut des Verkehrsclubs das Auto bei extremen Windstärken lieber stehen lassen.
Diese Tipps sollten beachtet werden:
* Mit angepasster Geschwindigkeit fahren: Nur so hat man das Fahrzeug unter Kontrolle. Wird man von einer Böe erfasst, kontrolliert gegenlenken.
* Auf Brücken und in Waldschneisen auf Windsäcke oder Hinweisschilder achten. Hier ist die Gefahr besonders groß, von Windböen erfasst zu werden. Aufschluss über die jeweilige Windstärke geben auch Bäume und Sträucher.
* Bei sehr starkem Wind möglichst nicht mehr in Waldgebiete einfahren: Bäume können umstürzen oder die Fahrbahn bereits blockiert sein.
* Besondere Vorsicht gilt beim Überholen von Lkw oder Bussen. Während man zunächst im Windschatten des überholten Fahrzeugs fährt, wird man nach dem Überholvorgang voll vom Seitenwind erfasst.
* Dachlasten wie Fahrräder oder Skiboxen erhöhen aufgrund der größeren Aufprallfläche die Seitenwindempfindlichkeit erheblich. Besonders anfällig für Seitenwind sind Wohnmobile und Wohnwagengespanne sowie Busse und Lkw.
Diese Fahrzeuge können im schlimmsten Fall sogar umkippen. Schäden am Auto, die durch umstürzende Bäume oder herab fallende Äste entstehen, können über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden.
Beulen am geparkten Wagen oder Schäden nach einer Kollision mit einem direkt vor das Auto stürzenden Baum muss der Fahrzeughalter notfalls mit konkreten Angaben vom Wetteramt untermauern.
Um einen Sturmschaden nachzuweisen, muss zum Zeitpunkt der Beschädigung mindestens Windstärke 8 geherrscht haben.
Lagen ein großer Ast oder ähnliche Gegenstände schon länger auf der Straße, greift die Teilkasko nicht. In so einem Fall zahlt nur die Vollkaskoversicherung.