Schutz, aber auch Risiko
München - Im Internet findet man sie mittlerweile zuhauf: Videos aus russischen Autos, die in aberwitzige und skurrile Unfälle verwickelt sind. Was es in Russland schon in vielen Autos gibt, wird nach Angaben des ADAC auch in Deutschland immer beliebter: Unfallkameras.
„Das Angebot an diesen Kameras ist sehr groß geworden“, sagt Hubert Paulus, Sicherheitstechnik-Experte des ADAC. Die sogenannten Dash-Cams – der Begriff ist zusammengesetzt aus den englischen Worten „dash board“ für Armaturenbrett und „cams“, kurz für: „cameras“ – sind ähnlich wie Navigationsgeräte leicht an der Windschutzscheibe zu befestigen.
Sie speichern alles, was sich vor dem Auto abspielt. „Die Kameras hören sich gut an, weil sie eben viel können. Was aber wenige Autofahrer wissen: Sie können sich damit auch selbst belasten“, sagt Paulus.
„Wenn es zu einem Unfall kommt und die Polizei sieht, dass der Fahrer eine Unfallkamera eingebaut hat, kann sie diese ohne weiteres sicherstellen.“
Auch, wenn man am Unfall selbst schuld sei, könne man die Herausgabe nicht verweigern. Die Polizei dürfe die Kamera als Beweismittel einziehen.
Die Kameras kosten zwischen 40 und 360 Euro. Je nach Ausstattung haben die Modelle ein GPS-Modul eingebaut, filmen auch den Innenraum oder können im Parkmodus Stöße erkennen und aufzeichnen.
In den vergangenen Jahren ist nach Angaben eines Herstellers die Nachfrage nach den Unfallkameras stark gestiegen. In diesem Jahr könnten sich die Verkaufszahlen im Vergleich zum Vorjahr verdoppeln, heißt es.
Laut ADAC-Experte Paulus ist der Wunsch nach einer Unfallkamera im eigenen Auto je nach Fahrertyp sehr verschieden. „Wenn jemand gerne etwas schneller und forscher fährt, ist er wahrscheinlich weniger daran interessiert. Ein defensiver Fahrer wird sich wiederum eher eine Kamera einbauen, um ein Beweismittel gegen andere, aggressivere Autofahrer zu haben.“
Interessenten sollten sich über die rechtlichen Grundlagen informieren. „Die Kameras können viel Gutes tun, aber eben auch schnell zum Nachteil des Fahrers werden.“ Datenschützer sehen die Kameraaufnahmen kritisch.
„Das Interesse der Autofahrer ist berechtigt, aber man muss es in Relation zu dem Großteil sehen, bei dem nichts passiert“, sagt Peter Meier vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Die Benutzung laufe auf eine dauerhafte Überwachung der anderen Verkehrsteilnehmer hinaus.
„Unfälle zu verfolgen ist zudem Aufgabe der Polizei.“ Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben die Kameras noch keine große Auswirkung auf das Versicherungsgeschäft. Außerdem sei es jedem selbst überlassen, ob er eine Kamera benutzen wolle, erklärt eine Sprecherin.