Linksparken, Gehwegpflicht, Gelblichtverstoß: Unbekannte Verkehrsregeln
Bei Rot über die Ampel fahren ist verboten. Was bei Gelb gilt, wissen die wenigsten. Wir stellen Verkehrsvorschriften vor, von denen viele Autofahrer vermutlich noch nie etwas gehört haben: Vom Gelblichtverstoß über Linksparken bis hin zur Fensterschließpflicht.
München - Beim Auffahren auf die Autobahn müssen die Fahrzeuge auf der rechten Fahrspur nach links ausweichen? Das stimmt nicht. Auch erfahrenen Autofahrern sei der folgende Text angeraten. Wir stellen neun ungewöhnliche und ziemlich unbekannte Verkehrsregeln vor.
- Aus Versehen das Autofenster offen gelassen? Warum die Polizei Ihr Auto abschleppen lassen darf
In Paragraph 14 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung steht, dass ein Fahrzeug gegen unbefugte Benutzung geschützt werden muss. Das können Diebe oder auch Jugendliche sein, die in Versuchung kommen, mit dem praktisch offenen Auto eine Spritztour zu unternehmen. Die Polizei hat bei offenem Fenster verschiedene Möglichkeiten: Sie verwarnt den Besitzer lediglich mit 15 Euro Bußgeld, oder sie lässt das Kfz zur "Eigentumssicherung" abschleppen. - Zweimal innerhalb eines Jahres mit mehr als 25 Stundenkilometern zu schnell geblitzt? Dann gehen Sie zu Fuß
Wer denkt, bei mehr als 30 Stundenkilometern innerorts zu schnell (außerorts sind es mehr als 40 Stundenkilometer) ist erst der Führerschein laut Bußgeldkatalog weg, der irrt. Das kann bereits bei mehr als 25 Stundenkilometern der Fall sein, wenn es zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres (ab Rechtskraft der ersten Entscheidung) passiert. Dann gibt es einen Monat Fahrverbot. - Mofas dürfen manchmal auf dem Radweg fahren. Wir sagen, wann das gilt
Mit dem Mofa auf dem Radweg fahren? Das ist gar nicht so selten möglich. Außerorts ist es auf Radwegen sogar immer erlaubt. Innerorts muss es durch das Zusatzschild 1022-11 freigegeben werden. Berechtigt sind alle "einspurigen, einsitzigen Kfz mit Hilfsmotor", die bauartbedingt nicht schneller als 25 Stundenkilometern fahren können.Das Zusatzschild 1022-11 gibt Radwege für Mofas frei. Quelle: ADAC - Bei Rot über die Ampel fahren ist verboten. Was bei Gelb gilt, wissen die wenigsten
Schnell aufs Gas und drüber – so reagieren viele Fahrer, wenn die Ampel von Grün auf Gelb schaltet. Aber Vorsicht: Das gelbe Ampellicht signalisiert nach § 37 Abs. 2 StVO, dass der Fahrer vor der Kreuzung auf das nächste Lichtzeichen, also das rote, warten muss. Nur wer schon unmittelbar vor der Ampel ist und nicht mehr gefahrlos abbremsen kann, darf weiterfahren. Ein Gelblichtverstoß kostet 10 Euro. - Es gibt eine Situation, in der Radler beim Überqueren jeder Straßeneinmündung absteigen müssen
Erwachsene dürfen als Radfahrer Kinder unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten. Tun sie das, müssen sie jedesmal beim Überqueren einer Straße absteigen und ihr Rad schieben – für die Kinder gilt das ohnehin. - Beim Auffahren auf die Autobahn müssen die Fahrzeuge auf der rechten Fahrspur nach links ausweichen. Stimmt nicht
Selbst wenn viele Fahrer auf der rechten Autobahnspur – aus Höflichkeit oder weil sie nicht bremsen wollen – oft nach links fahren, verpflichtet sind sie dazu nicht. Fahrzeuge auf dem Beschleunigungsstreifen haben keine Vorfahrt. - Hier darf man auf der linken Straßenseite parken
Normalerweise ist es verboten. Aber im verkehrsberuhigten Bereich in gekennzeichneten Flächen, in Einbahnstraßen und wenn Straßenbahnschienen am rechten Fahrbahnrand verlaufen, gilt: Links ist erlaubt.
Zeichen 325 zeigt einen verkehrsberuhigten Bereich an. Quelle: ADAC - Schon gewusst? Fußgänger dürfen nicht nur, sie müssen auf dem Gehweg gehen
Wenn weder Gehweg noch ein Seitenstreifen vorhanden ist, kann auch die Fahrbahn genutzt werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt: Hier wird am rechten oder linken Fahrbahnrand gelaufen, außerhalb in der Regel am linken. - Keine Parkscheibe dabei? Egal, ich kann ja einen Zettel ins Auto legen. Leider ist das falsch
Wird eine Parkscheibe zum Abstellen des Fahrzeugs verlangt, dann geht es auch nur damit. Ein Zettel genügt hier nicht.
Text: Petra Zollner; Fotos im Text: ADAC
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