Im Ausland droht Haft - oder die Enteignung

MÜNCHEN - Andere Länder, härtere Strafen: Verkehrssündern droht im Ausland Knast - oder ihr Fahrzeug wird kurzerhand einkassiert.
Verkehrssünder müssen im europäischen Ausland oft mit härteren Strafen als in Deutschland rechnen. Im Extremfall kann das Auto laut ADAC beschlagnahmt und der Fahrer enteignet oder sogar für mehrere Monate inhaftiert werden. Autofahrer sollten sich deshalb vor einer Fahrt in andere Länder über die dort geltenden Verkehrsvorschriften informieren.
Bußgelder müssen laut ADAC in vielen Ländern vor Ort bezahlt werden. Nur in Österreich verhängte Strafen können bisher in Deutschland vollstreckt werden. Besonders hart würden Verkehrsdelikte in skandinavischen Ländern geahndet: In Norwegen beispielsweise würden für Rotlicht- oder Überholverstöße 590 Euro Bußgeld fällig. Drastisch bestrafen Italien und Spanien Trunkenheit am Steuer: Wird ein Fahrer in Italien mit mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut erwischt, kann er sein Fahrzeug durch Enteignung verlieren.
In Spanien riskieren Autofahrer sogar eine Haftstrafe von wenigstens drei Monaten, wenn sie um mehr als 60 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs sind oder mehr als 1,2 Promille im Blut haben. Am mildesten bestraft würden Verkehrssünder dagegen in den baltischen sowie in einigen osteuropäischen Staaten.