Führerschein weg: ADAC erklärt, wie schnell es geht

Hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg oder sogar einen Monat ohne Führerschein. 451.687 Fahrverbote wurden 2016 registriert. Verkehrssünder müssen bei Verstößen wie Rasen, Drängeln, Rettungsgasse behindern und Telefonieren am Steuer mit einem Fahrverbot rechnen. Wir sagen Ihnen, wann noch.
von  AZ
Ein Tabu: Telefonieren mit dem Handy am Steuer.
Ein Tabu: Telefonieren mit dem Handy am Steuer. © ADAC/Jasmin Rozencwajg. (acfo)

Eine wirksame Bestrafung: Härter als hohe Bußgelder empfinden es viele Verkehrssünder, wenn der Führerschein für einige Zeit einkassiert wird. Der Gesetzgeber sieht das bei gravierenden Ordnungswidrigkeiten vor, aber auch, wenn Verkehrsteilnehmer wiederholt Regeln missachten. Dazu kommen immer noch Geldbußen und Punkte in Flensburg. Meist ist der Führerschein für einen Monat weg, je nach Delikt können es aber bis zu drei werden. Hier die wichtigsten Fälle, wann ein Fahrverbot droht.

Raser und Rettungsgasse

Wer innerorts mehr als 30 km/h und außerorts mehr als 40 km/h zu schnell fährt, muss den Führerschein für einen Monat abgeben. Drei Monate werden es für Rowdys, die das erlaubte Tempo um mehr als 70 km/h überschreiten, egal, ob im Ort oder außerhalb. Übrigens: Auch bei weniger "flotten" Verstößen steht ein Fahrverbot an. Etwa, wenn jemand innerhalb eines Jahres (ab Rechtskraft des ersten Verstoßes) zweimal mit mehr als 25 km/h zu viel erwischt wird. Schlimmer Unfall auf der A5: Ein Laster prallt am Stauende auf einen Sattelzug, der Lkw-Fahrer wird schwer verletzt. Die Rettungskräfte stecken fest, weil die Autofahrer den Rettungsweg blockieren. Hier greift der Gesetzgeber jetzt durch. Wer die vorgeschriebene Rettungsgasse nicht bildet und dadurch andere behindert oder gefährdet bzw. für Einsatzkräfte mit Blaulicht und Martinshorn nicht Platz macht, bekommt neben hohen Geldbußen ein einmonatiges Fahrverbot.

Drängeln, Drogen, rote Ampel, Unfallflucht

Zu dicht aufgefahren: Beträgt der Abstand zum Vordermann bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h weniger als 3/10 des halben Tachowerts, ist der Führerschein für einen Monat weg. Klingt erst mal kompliziert, deshalb hier ein Beispiel: Bei Tempo 120 ist der halbe Wert 60, 3/10 davon sind 18 m. Bei weniger als 2/10, das wären hier 12 m, gibt es zwei Monate. Bei Drogenkonsum oder Alkoholwerten ab 0,5 bis 1,09 Promille müssen Autofahrer einen Monat zu Fuß gehen, Wiederholungstäter drei Monate. Voraussetzung: Der Betroffene fällt nicht durch alkoholbedingte Fahrfehler, z. B. Schlangenlinien, auf. Sonst droht ein Entzug der Fahrerlaubnis. Rotlichtverstoß: Wer eine Ampel ignoriert, die länger als ein Sekunde Rot gezeigt hat, ist ebenfalls mit einem Monat Fahrverbot dabei.

Unfallflucht ist eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet wird. Deshalb ist der Spielraum für Fahrverbote hier auch deutlich größer – je nach Schadenshöhe sind es ein bis sechs Monate. Geht es um erhebliche Sachschäden oder wurden Menschen verletzt, kann die Fahrerlaubnis auch entzogen werden –


ADAC Juristen beraten bei Fragen zum Thema unter Tel. 089.7676-2423 oder auf adac.de/rechtsberatung

mit härteren Folgen.


Handy am Steuer, Wiederholungstäter und Wenden

Telefonieren am Steuer, beziehungsweise die Nutzung von Tablets und anderen elektronischen Erzeugnissen, ist verboten, wenn der Fahrer das Gerät in der Hand hält oder bei fest eingebauten Einrichtungen den Blick zu lange darauf richtet, weil er Nachrichten liest oder gar schreibt. Werden dadurch andere gefährdet, droht ein Monat Fahrverbot.

Verkehrsteilnehmer, die auffallen, weil sie immer wieder gegen Vorschriften verstoßen, müssen unter Umständen ebenfalls kurzzeitig aufs Fahren verzichten. Konkreter Fall: Ein Autofahrer brachte es innerhalb von drei Jahren auf drei Handyverstöße und zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Er kam um ein einmonatiges Fahrverbot nicht herum (OLG Hamm Az 1 RBs 138/15).

Mitten auf der Straße wenden halten einige Autofahrer für ein Kavaliersdelikt. Nicht der Gesetzgeber. Eine einmonatige Fahrsperre droht, wenn selbst ernannte Schlaumeier auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wenden oder rückwärts bzw. entgegen der Fahrtrichtung fahren. Das Gleiche gilt, wenn beim Überholen andere gefährdet werden. Hohe Strafen sieht der Bußgeldkatalog auch vor, wenn Regeln an Bahnübergängen missachtet werden. Wer zum Beispiel versucht, den Übergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke zu überqueren, ist mit drei Monaten Fahrverbot dabei.

 

Mehr zum Thema: adac.de/bussgeldrechneradac.de/fahrverbote

Text: Petra Zollner. Fotos: ADAC/Gerd George, Fotolia/ghazli, ADAC/Jürgen Stein, ADAC/Jasmin Rozencwajg. (acfo).

Der Beitrag "Lappen weg – so schnell ist der Führerschein entzogen" erschien online zuerst im Internetangebot der ADAC Motorwelt.

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