Bis zu sieben Jahre sind geboten
Während asiatische Autohersteller Neuwagenkunden bis zu 7 Jahre Mängelgarantie gewähren, leisten deutsche Marken nur zwei Jahre.
München - Beim Neuwagenkauf sind viele Faktoren zu beachten: Für Käufer stehen dabei meist Qualität, Preis-Leistung, Sicherheit und Verbrauch ganz oben bei den Kaufkriterien.
Garantieleistungen der Autobauer spielen bei der Kaufentscheidung häufig eine vergleichsweise geringe Rolle.
Dabei stellt der Kauf eines Neuwagens eine große finanzielle Aufwendung dar, die den Verbraucher, im Gegensatz zu vielen anderen Produkten, über viele Jahre begleitet.
Um so wichtiger ist es, vor dem Kauf auch die Garantieleistungen der Automobilhersteller unter die Lupe zu nehmen.
Der Neuwagenvermittler MeinAuto.de hat bei 30 gängigen Marken genauer hingeschaut:
Um sich im gesättigten deutschen Neuwagenmarkt von den Mitbewerbern abzugrenzen, setzen immer mehr Marken auf eine Ausweitung der Garantieleistungen. Die Nase vorne haben dabei asiatische Hersteller, allen voran Kia: Kunden erhalten eine Garantie von 7 Jahren bis 150.000 Kilometer.
Auch der japanische Autobauer Subaru gewährt seinen Neuwagenkäufern eine 5-Jahres-Garantie bei einer Gesamtlaufleistung von maximal 160.000 Kilometer.
Andere asiatische Hersteller wie Honda, Hyundai, Mazda, Mitsubishi, Nissan, Suzuki oder Toyota bieten drei Jahre Garantie oder 100.000 Kilometer. „Die Hersteller-Garantie ist grundsätzlich ein freiwilliges Angebot, das jede Marke an ihre eigenen Bedingungen knüpft. Verbraucher sollten sich hier vor dem Kauf informieren und auch das Kleingedruckte genau lesen“, erklärt Branchenexperte Alexander Bugge, Geschäftsführer von MeinAuto.de.
An den deutschen Herstellern ist der Trend, sich über die Garantieleistungen zu bewerben, bisher scheinbar vorbeigegangen. So gewähren Audi, Ford, Mercedes, Opel, Porsche oder VW ihren Neuwagenkunden 2-jährige Herstellergarantien. BMW leistet sogar nur das Minimum der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung von zwei Jahren.
Neuwagengarantie oder Gewährleistung – für den normalen Neuwagenkäufer bezeichnen diese Begriffe dasselbe. Für den Autohersteller oder Juristen gibt es aber einen großen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.
„Es gibt in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung/Sachmängelhaftung von zwei Jahren, die der Händler oder die Niederlassung übernehmen muss. Ein Mangel liegt dann vor, wenn bei Auslieferung des Fahrzeuges die vereinbarte Beschaffenheit nicht vorliegt. Dies gilt auch für versteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden“, erläutert Alexander Bugge.
Auch bei den Garantieleistungen im Bereich Rost- und Lackschäden gibt es je nach Hersteller große Unterschiede. Herausragendes Beispiel ist Mercedes mit 30 Jahren Garantie gegen Durchrostung. Dagegen sehen andere Hersteller, die nur zwischen fünfund zwölf Jahre Korrosionsschutzgarantie bieten, schlecht aus.
Bis auf wenige Ausnahmen erhalten Neuwagenkunden herstellerseitig auch eine Garantie auf Lackschäden - sollten innerhalb der jeweils angegebenen Zeitspanne (je nach Hersteller zwischen 2 und 5 Jahren) herstellungsbedingte Lackmängel festgestellt werden, werden diese behoben.
Für das Recht auf Inanspruchnahme der Garantien sind in der Regel Wartungen in bestimmten Zyklen bei Vertragspartnern nach der jeweils gültigen Herstellervorgabe vorzunehmen.