Biker dürfen nicht überall parken

Motorradfahrer kennen keine Parkplatzsorgen. Aber wer zu bequem ist, riskiert auch mit dem Motorrad schnell einen Strafzettel.  
von  az
Weil Pkw-Parkplätze oft knapp sind, tolerieren die meisten Ordnungsbehörden auf dem Gehweg abgestellte Motorräder.
Weil Pkw-Parkplätze oft knapp sind, tolerieren die meisten Ordnungsbehörden auf dem Gehweg abgestellte Motorräder. © tmn

Motorradfahrer kennen keine Parkplatzsorgen. Aber wer zu bequem ist, riskiert auch mit dem Motorrad schnell einen Strafzettel.

München - Motorradfahrer kennen keine Parkplatzsorgen. Schließlich findet sich für ein Zweirad immer irgendwo ein passender Stellplatz – denkt man. Dabei wird längst nicht allen Bikern klar sein, dass für sie grundsätzlich dieselben Vorschriften gelten wie für Autofahrer.

Denn wenn es ums Parken geht, macht die Straßenverkehrsordnung (StVO) keinen Unterschied zwischen den motorisierten Zweirädern und Autos. Daher sollten sich Motorradfahrer beim Abstellen ihrer Maschine nicht allzu viele Freiheiten herausnehmen, sonst drohen Knöllchen – oder im Extremfall sogar der Abschlepper.

Wer aber ein paar Spielregeln einhält, hat normalerweise nichts zu befürchten. „Weil in den meisten Städten der Parkraum knapp ist, tolerieren viele Ordnungsämter zum Beispiel auf Gehwegen oder am Fahrradständer vor dem Freibad abgestellte Motorräder, wenn durch die Fahrzeuge niemand behindert wird”, erklärt Michael Lenzen, Vorsitzender des Bundesverbands der Motorradfahrer (BVDM).

Gerade an heißen Sommertagen machen es sich einige Motorradfahrer gern besonders bequem. Denn wer will sich bei 30 Grad Celsius in einer dicken Lederkluft unnötig weit zum Eiscafé in der Fußgängerzone quälen? Die Maschine wird also kurzerhand am Anfang der Einkaufsstraße geparkt.

Doch Vorsicht: Dieser Eisbecher kann teuer werden, denn dort gibt es sehr schnell einen Strafzettel. „In reinen Fußgängerzonen ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen strikt verboten”, sagt Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen.

Und das bedeutet: Sie dürfen weder hineingefahren noch -geschoben werden. Es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt dies. Prinzipiell haben Motorradfahrer das Recht, mit ihrem Zweirad auf gekennzeichneten Stellflächen komplette Parkboxen zu nutzen, sofern diese nicht durch ein weißes Zusatzschild mit einem Auto darauf als reine Pkw-Parkplätze ausgewiesen sind. Doch gerade dort, wo Parkmöglichkeiten für Autofahrer rar sind, sollten sie davon nach Möglichkeit aus Rücksicht Abstand nehmen, meint der BVDM-Vorsitzende.

„Sind zusätzlich reine Motorradstellplätze ausgewiesen, gilt nach der Straßenverkehrsordnung das Gebot des platzsparenden Parkens. Werden diese nicht genutzt, könnte das als Ordnungswidrigkeit ausgelegt werden”, so Mielchen.

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