„Bei Schnee immer mit M+S“
Wer mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen erwischt wird, muss mit Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen. Auch die Kasko-Entschädigung schrumpft.
OBERHAUSEN Nach einem Autounfall mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Versicherte mit Abstrichen bei der Kasko-Entschädigung rechnen. Wegen grober Fahrlässigkeit kann der Kfz-Versicherer die Leistung für Schäden am eigenen Wagen kürzen, wenn ein Unfall durch Winterreifen vermeidbar gewesen wäre.
Einschränkungen bei der Haftpflicht gibt dagegen es nicht: Der Schaden des Unfallgegners wird auf jeden Fall beglichen.
Der Gesetzgeber schreibt Winter- oder Ganzjahresreifen verbindlich vor, sobald Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auftreten. Wer mit Sommerreifen erwischt wird, muss sich deshalb auf 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg gefasst machen. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sind 80 Euro und ein Punkt fällig. Die Versicherer raten dringend, zur eigenen und der Sicherheit anderer, die Winterreifenpflicht zu beherzigen.
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