Neue Glücksspiel-Regeln: Jauch-Sendung verboten

Es vergeht kaum ein Fernsehabend, an dem nicht Günther Jauch in irgendeiner Form als Moderator über die Mattscheibe flimmert. Nun ist eine dieser Sendungen ins Visier der Medienaufsicht geraten.
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Es vergeht kaum ein Fernsehabend, an dem nicht Günther Jauch in irgendeiner Form als Moderator über die Mattscheibe flimmert. Nun ist eine dieser Sendungen ins Visier der Medienaufsicht geraten.

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hat die von RTL ausgestrahlte SKL-Show nach einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» verboten. Grund seien seit Jahresbeginn geltende neue Regeln für Glücksspiele. Ein RTL-Sprecher sagte der Zeitung, die von der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) gesponsorte Sendung sei «aus der Planung genommen» worden. Die SKL wollte sich dem Bericht zufolge mit Verweis auf ein laufendes Verfahren nicht äußern.

Wie die Zeitung berichtet, informierte die Niedersächsische Landesmedienanstalt den Sender RTL am 1. Juli von dem Verbot der «5-Millionen-SKL-Show», die von Günther Jauch moderiert wurde und von bis zu neun Millionen Zuschauer gesehen wurde. Die niedersächsischen Medienaufseher sind bei den Landesmedienanstalten, die das Privatfernsehen kontrollieren, für RTL zuständig. Die niedersächsische Anstalt beruft sich nach Angaben der «Süddeutschen Zeitung» darauf, dass Fernsehwerbung für öffentliche Glücksspiele seit Anfang 2008 untersagt ist.

Aus Sicht der niedersächsischen Medienaufseher liege ein «eindeutiger Fall» vor. Die SKL sei Sponsor dieser Sendung, sagte Andreas Fischer, stellvertretender Direktor der Landesmedienanstalt, der Zeitung. Das Verbot von solchen Sendungen ergebe sich aus dem Glücksspielrecht. SKL-Chef Gerhard Rombach sagte: «Wir prüfen das weitere Vorgehen und wollen uns derzeit nicht dazu äußern.» (epd)

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