Niederlage vor Gericht: Bushidos Album bleibt auf dem Index

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Bundesprüfstelle bestätigt. Bushidos Album "Sonny Black" verbleibt auf dem Index.
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Bushido während der Videospielmesse Gamescom
imago images/Future Image Bushido während der Videospielmesse Gamescom

Bushidos (41) Album "Sonny Black" wurde zu Recht als jugendgefährdend eingestuft. Das bestätigte das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig und wies eine entsprechende Klage des Rappers ab. "Die hemmungslose Gewaltdarstellung zieht sich durch die Titel", erklärte Richter Thomas Heitz laut einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung". Bushido hatte selbst an der rund dreistündigen Verhandlung am Mittwoch teilgenommen. Der Rapper erklärte demnach nach der Verhandlung, er sei "abgeschmiert auf ganzer Linie".

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Die Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, "dem Jugendschutz Vorrang vor der Kunstfreiheit des Klägers einzuräumen", sei "inhaltlich in vollem Umfang bestätigt" worden, heißt es auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts.

Das Urteil korrigiert somit die Entscheidung einer vorangegangenen Instanz und bestätigt die Bundesprüfstelle. Bushidos 2014 erschienenes Album war von der Bundesprüfstelle 2015 auf den Index gesetzt worden und durfte deshalb nicht mehr an Minderjährige verkauft oder öffentlich beworben werden.

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