Helene Fischer: Ungewöhnlicher Markenschutz
In der Künstlerszene ist es üblich, den eigenen Namen als Marke schützen zu lassen, zum Beispiel für Fanartikel. Superstar Taylor Swift (28, "Reputation") hat sich einst sogar Textzeilen aus ihrem Hit-Album "1989" in den USA patentieren lassen. Und auch Schlager-Queen Helene Fischer (33, "Herzbeben") überlässt beim Markenschutz nichts dem Zufall.
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Durchaus ungewöhnliche Produkte dabei
Im Register des Deutschen Patent- und Markenamts ist "Helene Fischer" seit 2010 als Marke eingetragen, wie öffentlich einsehbar ist. Unter dem Punkt "Waren- /Dienstleistungsverzeichnis" sind alle Produkte aufgelistet, die dieser Schutz umfasst. Man findet Klassiker wie Parfümeriewaren, Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse und Bekleidung. Doch es geht auch ins Detail: Angelzubehör, Babyrasseln, Billardkreide, Fechthandschuhe, Mauspads, Moskitonetze, Piñatas, Punchingbälle, Tarnschilde, Toilettendeckelüberzüge und Trampolins sind zum Beispiel ebenfalls geschützt. Die Liste ist lang.
Ein Musik-Manager erklärte der "Bild"-Zeitung, dass "drei Klassen für Tonträger, Shows und Bekleidung" die Regel seien. Bei Helene Fischer sind es zehn dieser "Klasse(n) Nizza". Der Schutz von Helene Fischer endet am 31. Mai 2019, kann aber natürlich verlängert werden.
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