Hat die Konzertsaal-Debatte bald ein Ende?

Seit Jahren wird in München ergebnislos über einen neuen Konzertsaal für die zwei Spitzenorchester der Landeshauptstadt gestritten. Nun die Staatsregierung zumindest angekündigt, dass bald entschieden werden soll.
dpa |
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München - Nach jahrelangem Hickhack um einen neuen Konzertsaal für München will die Staatsregierung bis Anfang Dezember die Entscheidung treffen. Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) soll für einen von zwei favorisierten Standorten votieren: Zur Auswahl stehen nach einem Gutachten nun noch das Gelände der früheren Pfanni-Fabrik und eine riesige alte Paketposthalle in der Landeshauptstadt.

Die Staatsregierung will bis dahin auch klären, wie teuer ein solcher Konzertsaal werden könnte. "Wir wollen das Projekt in dieser Legislaturperiode unumkehrbar auf den Weg bringen", bekräftigte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) nach der Kabinettssitzung.

Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) fand eine eigenwillige Formulierung: "Es ist ein Gebot der Klugheit, jetzt mit diesen zwei Vorschlägen in die Verhandlungen zu gehen, um von einem guten Ziel zu einem noch besseren Ergebnis zu kommen." Der Konzertsaal wird mutmaßlich einen dreistelligen Millionenbetrag kosten.

Lesen Sie hier: Entsteht in Aubing der nächste Konzertsaal?

Der Bau soll einem alten Missstand abhelfen, der in der klassischen Musikszene seit Jahrzehnten beklagt wird: München hat zwei international bekannte Sinfonieorchester - die Münchner Philharmoniker und das Sinfonieorchester des Bayerischen Rundfunks. Doch hat das BR-Ensemble gar keine eigene Bühne, während die Philharmoniker im städtischen Kulturzentrum mit mittelmäßiger Akustik untergebracht sind. Der neue Konzertsaal soll beiden Orchestern zu einer Wirkungsstätte mit Spitzenakustik verhelfen.

Das Prestigeprojekt soll nach den Worten von Finanzminister Markus Söder (CSU) "so kostenbewusst wie möglich" gebaut werden. München solle jedoch keinen "Konzertsaal zweiter Klasse" bekommen. Eine wichtige Frage, die in den nächsten Wochen geklärt werden muss: Beide Grundstücke gehören nicht dem Freistaat.

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