Musik nicht erlaubt: Das böse Spiel mit der Jazzbar Vogler

Musik ist derzeit zwar in Kirchen, Opernhäusern und Konzertsälen erlaubt, aber nicht in einer Jazzbar.
von  Robert Braunmüller
Thomas Vogler mit seinem im Frühjahr erschienenen Buch "Der kotzende Hund", in dem er Anekdoten aus 23 Jahren "Jazzbar Vogler" erzählt.
Thomas Vogler mit seinem im Frühjahr erschienenen Buch "Der kotzende Hund", in dem er Anekdoten aus 23 Jahren "Jazzbar Vogler" erzählt. © Sigi Müller

München - In der Staatsoper sitzen derzeit 700 Besucher, im Gasteig nur ein paar Leute weniger, auch das Residenztheater und das Staatstheater am Gärtnerplatz spielen.

Ähnlich wie Cato der Ältere in allen seinen Reden darauf hinwies, Karthago möge zerstört werden, machen wir bei dieser Gelegenheit auf den Widerspruch aufmerksam, dass draußen, wo das Infektionsrisiko noch geringer ist, nur 250 Getestete einem Kabarettisten oder einer Band applaudieren dürfen.

Aber das soll heute nicht unser Thema sein. Denn es gibt auch noch andere absurde Regelungen, wie Thomas Vogler erfahren musste. Er betreibt die Jazzbar Vogler in der Rumfordstraße.

Hausverstand gegen Gaststättenrecht

Er dachte, wenn 700 Getestete in den Gasteig und ins Nationatheater dürfen, müsste auch in seinem Lokal Jazz möglich sein – selbstverständlich mit spaßbremsenden Masken, ohne Ausschank von Getränken und unter Einhaltung der üblichen Abstandsregeln.

Dem steht nichts entgegen, denkt sich da der Hausverstand, denn das eine oder andere Münchner Privattheater spielt mittlerweile in vergleichbar großen Räumen. Aber der Hausverstand und das Gaststättenrecht sind da nicht komplett deckungsgleich.

Die Jazzbar Vogler gilt nicht als Konzerthaus

Thomas Vogler erhielt von der Stadt die Nachricht, dass die Jazzbar Vogler "als Schank- und Speisewirtschaft mit regelmäßigen Musikdarbietungen konzessioniert" sei, nicht aber als "Konzerthaus", weshalb dort keinerlei Konzerte bis Erreichung des "festgelegten Inzidenzwertes" stattfinden dürfen.

Und weil zu einem anständigen behördlichen Bescheid auch eine Drohung gehört, fordert die Stadt Vogler "ausdrücklich dazu auf, die geplanten Konzerte abzusagen". Sonst werde ein "Ordnungswidrigkeitsverfahren" eingeleitet. "Die zuständige Polizeiinspektion" werde um "entsprechende Kontrollen gebeten".

Vogler muss die geplanten Konzerte absagen

Vogler war sich nicht darüber klar, so schreibt er in seinem Newsletter, dass eine Konzessionierung für "regelmäßige Musikdarbietungen" einen Unterschied zu einem "Konzerthaus" darstelle.

"Ich hatte deshalb im guten Treu und Glauben Konzerte gebucht", so Vogler weiter. Er sei davon ausgegangen, dass ohne Gastronomie unter Beachtung der FFP2-Maskenpflicht und nach Testung von Musikern und Zuhörern wieder Live-Auftritte möglich seien.

Und zwar aus dem Grund, weil auch anderswo "nach über sechseinhalb Monaten Berufsverbot für uns Kulturschaffende" wieder Konzerte angeboten werden dürften". Aber was der eine darf, darf der andere aus konzessionsrechtlichen Gründen nicht. Vogler muss die Konzerte wieder absagen.

"Sollte auch das Vogler, obwohl ich nur 'regelmäßige Musikdarbietungen' anbiete, irgendwann einmal wieder öffnen dürfen, (und sollte eine Öffnung ökonomisch Sinn machen), werde ich Ihnen dies über meinen Newsletter mitteilen", schreibt Thomas Vogler.

Und da sollten die Behörden, wenn sie sich nicht ganz lächerlich machen wollen, nicht zu lange warten.

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