Streitfälle um NS-Raubgut sollen schneller gelöst werden
Im Gegensatz zu heute soll diese Institution in Streitfällen auch einseitig angerufen werden können. Diese Regelung blockierte zuletzt etwa eine Lösung im Streit um das 1905 entstandene Gemälde "Madame Soler" von Pablo Picasso (1881-1973). Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen widersetzen sich einer Anrufung der Kommission, die von den Erben des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy angestrebt wird.
Die unabhängige Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, wurde 2003 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet. Sie soll bei Differenzen über die Rückgabe solcher Kulturgüter vermitteln.
Rund 600.000 in der Nazi-Zeit gestohlene Kunstwerke
Bisher kann eine Seite durch Untätigkeit oder Uneinsichtigkeit blockieren. Dies wird als einer der Gründe dafür gesehen, dass die Kommission in gut 20 Jahren bisher in nur etwa zwei Dutzend Fällen vermittelte. Schätzungen gehen von bis zu 600.000 gestohlenen Kunstwerken in der Nazi-Zeit aus.
Der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz, Hessens Kulturminister Timon Gremmels (SPD) sprach von einem "wichtigen Schritt für ein beschleunigtes und transparentes Restitutionsverfahren". Damit werde man den Interessen der Betroffenen besser gerecht. Für Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) ist der Beschluss ein "großer und wichtiger Fortschritt, um die Rückgabe von NS-Raubkunst sehr deutlich zu verbessern". Zudem werde die Provenienzforschung gestärkt.
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