Kultur bleibt geschlossen: Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag von Musikern ab

Der Antrag gegen die Schließung von Kulturstätten in Bayern scheitert, Berlins Kultursenator vermisst Perspektiven im neuen Infektionsschutzgesetz.
Britta Schultejans |
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Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linkspartei).
Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linkspartei). © picture alliance/dpa

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag mehrerer Musiker gegen die Schließung von Kultureinrichtungen in der Corona-Krise abgelehnt. "Der Eingriff in die Kunst- und Berufsfreiheit der Antragsteller erweise sich im Hinblick auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen als erforderlich und angemessen", teilte das Gericht gestern mit.

Der VGH sieht keine Ungleichbehandlung der Kultur

Mehr als 20 Musikerinnen und Musiker der Initiative "Aufstehen für die Kunst" hatten versucht, mit einem Eilantrag die Öffnung der Bayerischen Staatsoper und der Gasteig-Philharmonie zu erreichen. Der VGH sah aber auch keine Ungleichbehandlung der Kultur.

"Teilnehmer bei Versammlungen und Besucher von Gottesdiensten übten aktiv ihre Versammlungs- beziehungsweise Religionsfreiheit aus, während der Genuss von Kunst und Kultur nicht von der Kunstfreiheit selbst geschützt sei", entschied das Gericht.

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Derzeit gebe es ein "diffuses Infektionsgeschehen" und ein Gesamtkonzept, das zum Ziel habe, soziale Kontakte und den Bewegungsradius der Bürger einzuschränken. Darum "komme es nicht entscheidend darauf (an), ob in Kultureinrichtungen in der Vergangenheit bereits Infektionen nachgewiesen worden seien", teilte der Verwaltungsgerichtshof mit.

Es fehlen die Studien zu den Konzepten

Zu den von den Antragstellern angeführten Hygiene- und Lüftungskonzepten fehlten noch gesicherte Erkenntnisse. Entsprechende Studien seien noch nicht abgeschlossen.

Berlins Kultursenator Klaus Lederer hat gestern mangelnde Perspektiven für die Kultur bei der geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes kritisiert. Es sei nicht nachvollziehbar, dass der aktuelle Kabinettsentwurf der Bundesregierung ein pauschales Verbot kultureller Veranstaltungen ohne Unterscheidung zwischen Innenräumen und unter freiem Himmel vorsehe. "Kulturschaffenden und -einrichtungen wird damit auf absehbare Zeit jede Möglichkeit abgeschnitten, dem Publikum zu begegnen", sagte der Linke-Politiker in Berlin.

"Parks und große Plätze sind nicht Gefahrenherde"

Lederer sieht ein "Fehlen jeglicher Perspektive für Kultur unter freiem Himmel". Open-Air-Veranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl, Mindestabstand und Hygieneregeln seien eine sichere Alternative. "Parks und große Plätze sind nicht Gefahrenherde, sondern diejenigen Orte, an denen Kontakte, die in Innenräumen problematisch sind, am schnellsten wieder möglich werden", sagte der Politiker, der in diesem Jahr auch der Kulturministerkonferenz der Länder vorsitzt. Die richtige Antwort sei die Draußenstadt. "Einen Sommer ohne irgendeine Perspektive für die Kultur, und sei es nur unter freiem Himmel, vermag ich mir nicht vorzustellen."

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