Künstler gegen Söder: Missachtung der Kunstfreiheit

Der Eilantrag einer Reihe von Künstlern aus dem Klassik-Bereich wird vorerst nicht beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht.
Robert Braunmüller
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Christian Gerhaher und Kevin Conners (rechts) bei der Pressekonferenz im Carl-Orff-Saal. Foto: RBR
Christian Gerhaher und Kevin Conners (rechts) bei der Pressekonferenz im Carl-Orff-Saal. Foto: RBR

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Eine Gruppe prominenter Musiker hatte am Montag geplant, die Schließung von Konzert- und Opernhäusern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof juristisch überprüfen zu lassen. Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Hansjörg Albrecht, Kevin Conners und Christian Gerhaher stellten ihr Anliegen zwar im Carl-Amery-Saal des Gasteig vor, ihren Eilantrag wollen sie aber - angesichts der Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern - vorerst doch nicht einreichen.

Künstler wollen Auftrittsmöglichkeiten statt Entschädigungen

Ziel der Initiative sind nicht Entschädigungen für Freiberufler, sondern Auftrittsmöglichkeiten. Kevin Conners, ein langjähriges Ensemblemitglied der Bayerischen Staatsoper, stellte die vom Freistaat zwar in Auftrag gegebene, von der Politik aber ignorierte Studie zum Pilotversuch vor, die eine Anpassung der Besucherzahlen an die Raumgröße befürwortet. Sie bestätigt wissenschaftlich, dass die von den Zuschauern wie Künstlern wahrgenommene Sicherheit existiert - etwa dank des oftmaligen Austauschs der Raumluft durch moderne Entlüftungsanlagen.

Die Künstler stellen weder die Notwendigkeit eines Infektionsschutzes noch die von der Pandemie ausgehende Gefahr in Frage, wie Hansjörg Albrecht eingangs klarstellte. Sie befürworten durchwegs Hygienemaßnahmen, Testungen und eine Maskenpflicht. Kern des Antrags ist die Missachtung der Kunstfreiheit.

Und auch die Kränkung, in staatlichen Verordnungen dem Freizeitbereich zugeordnet und in einem Atemzug mit Frisiersalons und Nagelstudios genannt zu werden, spielt eine große Rolle.

Der Anwalt Wolfram Hertel von der Kanzlei Raue Berlin erläuterte den juristischen Hintergrund: Der vom Grundgesetz garantierten Religions- und Versammlungsfreiheit werde staatlicherseits Rechnung getragen, der Kunstfreiheit nicht, obwohl auch sie vorbehaltlos gelten müsse. Diesen Punkt gelte es vor Gericht zu prüfen, um in einem zweiten Schritt individuelle Konzepte zu entwickeln. Die vollständige und ausnahmslose Schließung sei rechtlich nicht haltbar.

Probleme für Selbstständige und Agenturen

Der Opernsänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke kritisierte die besondere Strenge der bayerischen Maßnahmen. Er verwies auf Erfahrungen bei den Salzburger Festspielen und im weiteren europäischen Bereich. Christian Gerhaher unterstrich die Probleme der Selbstständigen und weitete den Blick auf die Agenturen, die derzeit zukünftige Verträge verhandeln müssten, ohne in der Gegenwart Einnahmen erzielen zu können.

Die Antragsteller, zu denen auch noch die Sängerinnen Christiane Karg und Elisabeth Kulman sowie der Dirigent Antonello Manacorda zählen, hätten allesamt im Dezember in München auftreten sollen. Das ist offenbar eine juristische Voraussetzung für die Klage. Über 70 weitere Künstler aus dem Klassik-, Kabarett- und Jazzbereich haben sich am Wochenende der Initiative angeschlossen, darunter Musiker aus Münchner Orchestern sowie Willy Astor, Thomas E. Bauer, Diana Damrau, Stefan Hunstein, Andreas Rebers und Michael Volle.

Wirklich greifen könnte die Initiative erst bei sinkenden Infektionszahlen. Es scheint auch, als ginge es den Initiatoren weniger um einen Rechtsstreit als um mehr Gehör bei den Vertretern der Bayerischen Staatsregierung.

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Auf die Frage, warum er den Staat nicht auf Verdienstausfall verklage, antwortete Christian Gerhaher eher ausweichend: Das sei wegen der Vielzahl beteiligter Institutionen und Veranstalter schwierig. Und Wolfgang Ablinger-Sperrhacke will sich die "Kunstfreiheit nicht abkaufen lassen".


Mehr Infos zu der Initiative unter www.aufstehenfürdiekunst.de

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